rechtskräftig
Entscheidungsstichwort (Thema)
Kein Werbungskostenabzug von Aufwendungen eines Profifußballspielers für Pay-TV, Sportkleidung und Personal Trainer
Leitsatz (amtlich)
Aufwendungen für ein Abonnement eines Pay-TV-Senders, für Sportkleidung und für einen Personal Trainer sind auch bei einem Profifußballspieler nicht als Werbungskosten abzugsfähig.
Normenkette
EStG § 9 Abs. 1 S. 1; EStG § 9 Abs. 1 S. 3; EStG § 12 Abs. 1 S. 2
Tatbestand
Streitig ist, ob Aufwendungen für ein Premiere-Abonnement, für Sportbekleidung und für einen Personal Trainer bei den Einkünften des Klägers als Profifußballspieler als Werbungskosten berücksichtigt werden können.
Die Kläger wurden in den Streitjahren 2008 und 2009 als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der 1983 geborene Kläger war in der Zeit vom ... 2008 bis zum 17. August 2008 bei ... und daran anschließend bis zum ... 2010 bei ... als Profifußballspieler beschäftigt und erzielte aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Daneben erzielte er im Wesentlichen Vermietungseinkünfte und Einkünfte aus Kapitalvermögen (nur 2009); die Klägerin erzielte keine Einkünfte.
In den Einkommensteuererklärungen der Kläger für 2008 und 2009 machte der Kläger bei seinen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit u.a. Aufwendungen für ein Abonnement des Pay-TV-Senders Premiere iHv jeweils 120,00 €, für "Arbeitskleidung" iHv jeweils 137,00 €, für einen privaten Personal Trainer iHv 300,00 € (nur 2008) sowie Mehraufwendungen für die Verpflegung bei Auswärts-, Test- und Freundschaftsspielen sowie bei Trainingslagern iHv 696,00 € (2008) und 684,00 € (2009) als Werbungskosten geltend (vgl. im Einzelnen Bl. 14 - 16 d. ESt- Akten, Fach "2008"; Bl. 25 - 28 d. ESt-Akten, Fach "2009").
Der Beklagte ließ die geltend gemachten...