Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 13.01.2005 - 6 K 2411/04

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine doppelte Haushaltsführung beim Lebensmittelpunkt am Beschäftigungsort

 

Leitsatz (redaktionell)

Bei Eheleuten ist der Lebensmittelpunkt am weiter entfernt liegenden Wohnort nur dann evident, wenn dort der Ehegatte lebt und die eheliche Gemeinschaft aufrecht erhalten wird. Dies kann auch dadurch geschehen, dass der Ehepartner den Arbeitnehmer am Beschäftigungsort besucht. Unterhält der Arbeitnehmer dagegen mit seiner Familie am Beschäftigungsort einen Hausstand, so fehlt es regelmäßig am Lebensmittelpunkt in dem weiter entfernt liegenden Wohnort.

 

Normenkette

EStG § 12 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 5

 

Tatbestand

Streitig ist die steuerliche Berücksichtigungsfähigkeit einer doppelten Haushaltsführung.

Die Kläger sind zusammen veranlagte Eheleute. Sie sind bulgarische Staatsangehörige, Eltern eines 1991 geborenen Kindes und Eigentümer einer Wohnung und eines Landhauses in Bulgarien. Der Kläger ist Elektroingenieur, die Klägerin Diplom-Informatikerin. Beide hatten im Streitjahr 2002 Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit. Die Klägerin hatte aufgrund der so genannten "Greencard-Regelung" eine auf fünf Jahre befristete Arbeitsgenehmigung als Programmiererin erhalten. Im Streitjahr 2002 lebten die Kläger mit dem gemeinsamen Kind in S. Sie unternahmen im Streitjahr insgesamt drei Reisen nach Bulgarien.

In ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2002 machten sie bei den Einkünften des Klägers aus nicht selbstständiger Arbeit folgende Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten geltend:

Familienheimfahrten 1.700 km x 0,40 € x 3

2.040,00 €

Kosten der Unterkunft

8.675,00 €

Der Beklagte erkannte die Aufwendungen nicht an. Im Einspruchsverfahren trugen die Kläger vor, die Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung seien versehentlich beim...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Alles zu Bilanzierung und Bewertung: Jahresabschluss
    Jahresabschluss
    Bild: Haufe Shop

    Mit diesem Buch haben Sie alle erforderlichen Informationen an der Hand, um den Jahresabschluss in allen Einzelteilen korrekt zu erstellen. Mit Tipps sowie Gestaltungsmöglichkeiten bei konkreten Bilanzierungsfragen, Anwendungshinweisen sowie fast 200 Beispielen und Grafiken.


    Einkommensteuergesetz / § 12 [Nicht abzugsfähige Ausgaben]
    Einkommensteuergesetz / § 12 [Nicht abzugsfähige Ausgaben]

    Soweit in § 10 Absatz 1 Nummer 2 bis 5, 7 und 9 sowie Absatz 1a Nummer 1, den §§ 10a, 10b und den §§ 33 bis 33b nichts anderes bestimmt ist, dürfen weder bei den einzelnen Einkunftsarten noch vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden   1. ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren