Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 12.07.1996 - 6 K 1266/95

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Körperschaftsteuer 1989 bis 1991. Gewerbesteuermeßbetrag 1989 bis 1991. Einheitsbewertung des Betriebsvermögens auf den 01.01.1990 bis 01.01.1992. Zerlegung des einheitlichen Gewerbesteuermeßbetrags 1989 bis 1991

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 19.05.1998; Aktenzeichen I R 36/97)

 

Tenor

I. Die Klage wird abgewiesen.

II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Am Stammkapital der 1979 gegründeten Klägerin waren bis Ende August 1988 die Gesellschafter W. zu 67 v.H. und sein Sohn E. zu 8 v.H. beteiligt. Durch Abtretung eines Teils seines Geschäftsanteils verminderte sich danach die Beteiligung des W. auf 24 v.H., während sich die des Sohnes auf 51 v.H. erhöhte. Bis Mai 1986 war W. alleiniger Geschäftsführer der Klägerin. Ab diesen Zeitpunkt trat der Sohn als weiterer Geschäftsführer hinzu. Beide Geschäftsführer waren allein vertretungsberechtigt.

Am 01. Januar 1983 gab die Klägerin dem am 31. Januar 1924 geborenen W. eine Pensionszusage, wonach dieser ab dem 65. Lebensjahr eine Altersrente in Höhe von 75 v.H. des letzten Gehalts, im Falle der Invalidität eine Invalidenrente in gleicher Höhe und im Falle seines Todes die Witwe eine Witwenrente in Höhe von 60 v.H. der Mannesrente erhalten sollte. Nach versicherungsmathematischen Regeln wäre dafür eine Pensionsrückstellung von 535.569,– DM zu bilden gewesen. Die Klägerin stellte davon zum Jahresende 1983 lediglich ein Drittel dieses Betrages zurück, nämlich 178.523,– DM.

Im Anschluß an eine Außenprüfung gelangte das Finanzamt jedoch zu der Auffassung, aus der Sicht zum Zeitpunkt der Pensionszusage sei ausgeschlossen, daß W. in den verbleibenden sechs Dienstjahren eine derart hohe Rente erdienen könne. Lege man die bereits relativ großzügigen...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Haufe Shop: HGB Bilanz Kommentar
    HGB Bilanz Kommentar
    Bild: Haufe Online Redaktion

    Mit dem Praktiker-Kommentar in neuer Auflage lösen Sie auch schwierige Fragen zu Bilanzierung, Jahresabschluss und Lagebericht sicher. Alle Änderungen sind mit Fallbeispielen und Buchungssätzen praxisgerecht dargestellt und erläutert. Im Praktiker-Kommentar inklusive: Die stets aktuelle Online-Version


    BFH I 321/60 U
    BFH I 321/60 U

      Entscheidungsstichwort (Thema) Einkommensteuer/Lohnsteuer/Kirchensteuer Körperschaftsteuer  Leitsatz (amtlich) Zur steuerrechtlichen Beurteilung einer Witwenpension für die Ehefrau des Gesellschafter-Geschäftsführers, der die Gesellschaft beherrscht, ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren