rechtskräftig
Entscheidungsstichwort (Thema)
Vorsteuerberichtigung bei Wechsel von der Besteuerung nach Durchschnittssätzen zur Regelbesteuerung
Leitsatz (amtlich)
Dem Prinzip der Neutralität der Umsatzsteuer ist beim Wechsel eines landwirtschaftlichen Unternehmers von der Besteuerung nach Durchschnittssätzen zur Regelbesteuerung dadurch Rechnung zu tragen, dass in entsprechender Anwendung des Rechtsgedankens des § 15a UStG noch nicht in Anspruch genommene Vorsteuern im Zeitpunkt des Wechsels geltend gemacht werden können. Kann die Höhe der noch nicht in Anspruch genommenen Vorsteuern nicht exakt ermittelt werden, so kann diese in Anlehnung an die Sätze des § 24 Abs. 1 Satz 3 UStG geschätzt werden.
Normenkette
UStG § 24; UStG § 15a Abs. 1
Nachgehend
BFH (Urteil vom 12.10.2006; Aktenzeichen V R 36/04)
Tatbestand
Streitig ist, ob für die Veräußerung eines Weinbestandes nach Aufgabe des Betriebes § 24 UStG anzuwenden und ob ggf. eine Vorsteuerkorrektur entsprechend § 15a UStG vorzunehmen ist.
Der Kläger war bis zum 31.12.1999 zusammen mit seiner Ehefrau Inhaber eines Weinbaubetriebes. Dass der Kläger allein als Unternehmer nach außen auftritt und aufgetreten ist und nur aus außersteuerlichen Gründen (Bezug der landwirtschaftlichen Altersrente) sich teilweise des Namens der Ehefrau bediente, ist unstreitig. Die Umsatzsteuererklärungen reichte er stets nur unter seinem Namen ein. Der Betrieb wurde zum 01.01.2000 mit der Gesamtfläche an den Sohn des Klägers für die Dauer von zehn Jahren verpachtet. Den lagernden Weinbestand behielt der Kläger zum Zwecke des späteren Verkaufs bzw. Eigenverbrauchs zurück.
Bis einschließlich 1999 erfolgte die Umsatzbesteuerung nach § 24 UStG.
Im Streitjahr 2000 verkaufte der Kläger Wein aus der zurück behaltenen Ernte unter Ausweis von 16% MwSt und ...