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FG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 24.07.2013 - 4 V 1522/13

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Hinweismitteilung im ESt-Bescheid kein Verwaltungsakt

Leitsatz (amtlich)

Der Hinweis im ESt-Bescheid, wonach für die Folgejahre keine Steuererklärung einzureichen sei, wenn sich die Einkommensverhältnisse nicht grundlegend veränderten, ist kein Verwaltungsakt und beinhaltet daher keine verbindliche Zusage.

Normenkette

AO § 89 Abs. 2; AO § 118; AO § 149 Abs. 1 S. 2; AO § 204; AO § 207 Abs. 1; EStG § 22a; EStG § 32a Abs. 1 S. 2 Nr. 1; EStDV § 56 Satz1 Nr. 1a

Tatbestand

I.

Die Antragsteller - Ast. - wenden sich im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes gegen den Einkommensteuerbescheid 2010. Im Streitjahr 2010 erzielten die verheirateten Ast. Einkünfte aus Rentenzahlungen sowie aus Versorgungsbezügen.

Mit Schreiben vom 31. August 2012 forderte der Antragsgegner -Ag.- die Ast. auf, eine Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2010 einzureichen. Grundlage war die OFD-Verfügung vom 13. August 2012, Az. O 2243 A - Z 14 5. Hiernach waren Steuerpflichtige, bei denen anhand maschinell gesteuerter überschlägiger Ermittlung voraussichtlich Einkommensteuer anfallen wird, zur Einreichung von Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2010 aufzufordern. Die letzte Einkommensteuererklärung hatten die Ast. für das Jahr 2000 eingereicht.

Hintergrund dieser OFD-Verfügung ist das zum 01.01.2005 in Kraft getretene Alterseinkünftegesetz, mit dem die Besteuerung der Renten und Pensionen neu geregelt worden ist. Aufgrund eines Listenverfahrens wurden die sog. Rentenbezugsmitteilungen von Ehegatten zusammengeführt und die voraussichtlich festzusetzende Jahressteuer ermittelt. Im Ergebnis sollten auf diese Art und Weise Renteneinkünfte der Besteuerung zugeführt werden, bei denen nach altem Recht (bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2004) keine Steue...

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    Hinweismitteilung im Steuerbescheid
    Hinweismitteilung im Steuerbescheid

      Leitsatz Die Hinweismitteilung in einem Einkommensteuerbescheid ist kein Verwaltungsakt.  Sachverhalt Die Antragsteller wurden als Eheleute in 2010 zusammen zu Einkommensteuer veranlagt. Sie erzielten in 2010 Einkünften aus Renten und ...

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