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FG Nürnberg Urteil vom 30.04.2019 - 2 K 358/17

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Umsatzsteuerpflicht des Mitverkaufs von Inventar bei Grundstücksveräußerung im Rahmen eines Finanzierungsleasings - Geschäftsveräußerung im Ganzen

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen erfordert insbesondere, dass sich die vom Veräußerer und Erwerber erbrachten Ausgangsleistungen ähneln; sie kann nicht angenommen werden, wenn beide unterschiedliche Leistungen anbieten.

2. a) Ein Leasing in der Ausprägung des Sale-and-Lease-Back gekennzeichnet durch miteinander verbundene Veräußerungs- und Vermietungsvorgänge stellt sich nach seinem wirtschaftlichen Gehalt als Finanzdienstleistung dar, bei dem die Übertragung des Grundstücks nur Sicherungsfunktion für die Finanzierungsgeschäft hat und ist daher nicht mit einer Vermietungsdienstleistung gerichtet auf Fortführung des Geschäftsbetrieb vergleichbar, so dass in diesem Fall keine Geschäftsveräußerung im Ganzen vorliegt.

b) Der Mitverkauf von Inventar im Rahmen eines Grundstücksverkaufs im Rahmen eines derartigen Finanzierungsleasingvertrages ist daher umsatzsteuerpflichtig.

 

Normenkette

UStG § 1 Abs. 1a S. 2, § 4a Nr. 9, § 15a; MwStSystRL Art. 19 Abs. 1

 

Tatbestand

Streitig ist die Rechtmäßigkeit der Umsatzsteuerfestsetzung 2011, in der das Finanzamt aufgrund eines Grundstücksverkaufs eine Vorsteuerkorrektur berücksichtigt und die steuerpflichtigen Umsätze erhöht hat.

Die Klägerin ist ausweislich ihrer Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2009 (im Einspruchsverfahren vorgelegt) in den Konzern der A-Bank AG eingebunden. Ihre Geschäftstätigkeit erstreckt sich danach "ausschließlich auf das Immobilienleasing". Es werde versucht, "durch individuelle Lösungen für den Kunden maßgeschneiderte Finanzierungen für Immobilieninvestitionen bereitzustellen".

Die Klägerin erwarb im Jahr ...

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