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FG Nürnberg Urteil vom 28.04.2021 - 5 K 1490/20

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Entscheidungsstichwort (Thema)

"issued and outstanding shares" als maßgebliche Bezugsgröße an einer nach dem Recht des Staates Delaware gegründeten INC. bei Anwendung des § 17 EStG

 

Leitsatz (redaktionell)

Für die Bestimmung der Höhe und damit der Relevanz der prozentualen Beteiligung an einer nach dem Recht des Staates Delaware gegründeten INC. ist auf die Anzahl der tatsächlich ausgegebenen "issued and outstanding shares" als "Kapital" abzustellen und nicht auf die im Register des Secretary of State von Delaware eingetragenen genehmigten "authorized shares" (entgegen FG Münster 11 K 3468/11 E vom 27.11.2013 und FG Münster 7 K 3225/13 E vom 06.12.2016).

 

Normenkette

EStG § 17

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 14.02.2023; Aktenzeichen IX R 23/21)

 

Tatbestand

Streitig ist, ob im Jahr 2011 eine wesentliche Beteiligung vorliegt und damit ein Veräußerungsgewinn im Sinne von § 17 EStG in Höhe von 2.488.120,00 € zu besteuern ist.

Der Kläger ist der Sohn von Herrn A (verstorben am 01.03.2014, im Folgenden: Steuerpflichtiger) und dessen Alleinerbe. Der Steuerpflichtige wird im Streitjahr einzeln veranlagt und erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Einkünfte aus Kapitalvermögen.

In einer Anlage zur Einkommensteuererklärung für 2011 und im Folgejahr für 2012 erklärte der Steuerpflichtige einen Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf von Anteilen an der Firma INC. mit Sitz in Delaware/USA, im Jahr 2011 i.H.v. 3.399.009,40 € und im Jahr 2012 i.H.v. 741.027,40 €. Der Veräußerungsgewinn unterliege jeweils dem Teileinkünfteverfahren.

Der zugrundeliegende Sachverhalt stellte sich wie folgt dar:

Der Steuerpflichtige war Alleingesellschafter der C GmbH mit Sitz in 1 (Amtsgericht 1, HRB xx). Die Anteile an der C GmbH veräu...

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