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FG Nürnberg Urteil vom 25.11.2015 - 3 K 387/14

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Zeitpunkt der Erlangung des zivilrechtlichen bzw. wirtschaftlichen Eigentums an einer Windkraftanlage

 

Leitsatz (amtlich)

1. Wirtschaftliches Eigentum erfordert nicht nur im Falle eines Grundstückserwerbs, sondern auch im Falle der Anschaffung beweglicher Wirtschaftsgüter - wie z.B. Maschinen oder einer WKA - in der Regel den Übergang von (Eigen-)Besitz, Gefahr, Nutzungen und Lasten.

2. Die Übergabe einer verkauften Sache bewirkt gemäß § 446 BGB, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer übergehen; von der Übergabe an gebühren dem Käufer die Nutzungen und er trägt die Lasten.

 

Normenkette

AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 1; EStG § 6b Abs. 1

 

Tatbestand

Der Rechtsstreit befindet sich im zweiten Rechtsgang. Streitig ist die Reinvestition eines Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft für die Anschaffung einer Windkraftanlage.

Die Kläger betreiben einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb in Gütergemeinschaft und erzielten in den Streitjahren auch gewerbliche Einkünfte aus dem Betrieb von zwei Windkraftanlagen (WKA).

Im Einspruchsverfahren gegen die Bescheide über die gesonderte und einheitliche Feststellung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft für die Jahre 1994 und 1995 vom 08. bzw. 16.11.1999 (Spielplatz Kindergarten/"Obstgarten") beantragten die Kläger mit Schreiben vom 13.06.2001 eine Bilanzänderung nach § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG, um eine Rücklage nach § 6 b EStG in Höhe von 378.145 DM für das Wirtschaftsjahr 1994/1995 einzustellen. Sie teilten mit, diese Rücklage werde in dem Gewerbebetrieb Windkraftanlage X reinvestiert.

Das Finanzamt stimmte mit geänderten Bescheiden über die gesonderte und einheitliche Feststellung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft für die Jahre 1994 und 1995 vom 12.07.2001...

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    Abgabenordnung / § 39 Zurechnung
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