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FG Nürnberg Urteil vom 23.01.2014 - 4 K 1854/12

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Grunderwerbsteuerbefreiung bei Anteilsvereinigung

 

Leitsatz (redaktionell)

Zur Frage der Grunderwerbsteuerbefreiung gemäß § 3 Nr. 2 GrEStG bei vollständiger Vereinigung von Anteilen an einer GmbH in einer Hand aufgrund aufeinanderfolgender Anteilszuwendungen.

 

Normenkette

GrEStG § 3 Nr. 2

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 15.10.2014; Aktenzeichen II R 14/14)

 

Tatbestand

Streitig ist, inwieweit die vollständige Vereinigung von Anteilen an einer GmbH in einer Hand aufgrund aufeinanderfolgender Anteilszuwendungen gemäß § 3 Nr. 2 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit ist.

Der Vater des Klägers war seit der Gründung im Jahr 1985 Alleingesellschafter der NNN GmbH (im Folgenden: GmbH), deren Geschäftsleitung und Sitz sich in A befindet. Mit notariellen Verträgen überließ der Vater dem Kläger unentgeltlich Geschäftsanteile an der GmbH in Höhe von 30 v.H. am 14.01.1999 und 20 v.H. am 29.08.2002 im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. Durch Kapitalerhöhung vom 29.08.2002 wurde zudem das Stammkapital der GmbH auf 120.000 € erhöht. Am 23.02.2006 schlossen der Vater des Klägers und der Kläger einen notariellen Überlassungsvertrag über die Abtretung des beim Vater noch verbliebenen Geschäftsanteils von 50 v.H. an den Kläger gegen monatliche Zahlung eines Geldbetrages in Höhe von 1.250 € an den Vater (geb. TT.MM.1936) auf dessen Lebensdauer sowie aufschiebend bedingt durch das Ableben des Vaters an die Mutter (geb. TT.MM.1939) des Klägers. Der Kläger wurde zu diesem Zeitpunkt alleiniger Anteilseigner der GmbH.

Die NNN GmbH besaß Grundvermögen wie folgt:

Amtsgericht A, Grundbuch von A, Band xx Blatt xx

Fl.Nr.

Bezeichnung

Größe

im Eigentum seit

xx/A1

A Straße xx und xx, Gebäude- und Freifläche

8.073 qm

1987 und 1989

xx/A2

Nähe A Straße, Gebäude- und Freifläche

6.177 qm

199...

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