Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

FG Nürnberg Urteil vom 21.09.2011 - 3 K 1208/10

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Verhältnis § 34 Abs. 3 und § 32 c Abs. 1 EStG in der Fassung des Jahres 2007

 

Leitsatz (amtlich)

Wenn der Steuerpflichtige hinsichtlich des Betrages von 5 Mio. € die ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 3 EStG beantragt, kann auch für den über 5 Mio. € hinausgehenden Veräußerungsgewinn die Tarifbegrenzung nach § 32 c EStG 2007 nicht in Anspruch genommen werden.

 

Normenkette

EStG § 32c Abs. 1, § 34 Abs. 3 i.d.F. des Jahres 2007

 

Tatbestand

Streitig ist, ob der über 5 Mio. € hinausgehende Veräußerungsgewinn bei der Berechnung des Steuerentlastungsbetrags nach § 32c EStG mit zu berücksichtigen ist, obwohl hinsichtlich eines Betrages von 5 Mio. € die ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 3 EStG vorgenommen wird.

Die Kläger werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.

Der Kläger ist zum 30.09.2007 aus der A. GmbH & Co. KG, Technischer Betrieb ausgeschieden. Nach der Mitteilung des Finanzamts B-Stadt vom 14.05.2008 über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für 2007 der A. GmbH & Co. KG, Technischer Betrieb hat der Kläger im Streitjahr 2007 einen Veräußerungsgewinn nach § 16 EStG i.H.v. 7.515.449 € erzielt. Mit Einreichung der Einkommensteuererklärung für das Klagejahr beantragten der Kläger und die Klägerin auf diesen Betrag den ermäßigten Steuersatz nach § 34 Abs. 3 EStG vorzunehmen. Daneben bezog der Kläger im Streitjahr noch weitere laufende Einkünfte aus Gewerbebetrieb i.H.v. insgesamt 2.631.839 €.

Mit nach § 164 Abs. 1 AO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Einkommensteuerbescheid für 2007 vom 13.05.2009 berücksichtige das Finanzamt von dem erklärten Veräußerungsgewinn einen Betrag i.H.v. 5 Mio. € im Rahmen der ermäßigten Besteuerung nach § 34 Abs. 3 EStG, wandte für den über 5 Mio. € hinausgehenden Betra...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Vorschriften sicher umsetzen: Rechnungslegung nach HGB und IFRS
    Rechnungslegung nach HGB und IFRS
    Bild: Haufe Shop

    Dieser Praxiskommentar bietet Ihnen einen unmittelbaren Detailvergleich beider Rechnungslegungssysteme. So werden Unterschiede und Gemeinsamkeiten transparent. Zahlreiche Beispiele, Hinweise und Checklisten erleichtern die korrekte Anwendung.


    Einkommensteuergesetz / § 32c Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft
    Einkommensteuergesetz / § 32c Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft

      (1) 1Auf Antrag des Steuerpflichtigen wird nach Ablauf von drei Veranlagungszeiträumen (Betrachtungszeitraum) unter den Voraussetzungen des Absatzes 5 für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft im Sinne des § 13 eine Tarifermäßigung nach Satz 2 gewährt. ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren