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FG Nürnberg Urteil vom 13.11.2008 - 4 K 826/2007

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Erhöhung der Grunderwerbsteuer auf 3,5 v.H. auch für selbstgenutztes Wohneigentum ist verfassungsgemäß -

 

Leitsatz (redaktionell)

Die Erhöhung der Grunderwerbsteuer für den Erwerb eines eigengenutzten Wohnhauses von 2 v.H. auf 3,5 v.H. nach Wegfall der Eigenheimförderung durch das Eigenheimzulagengesetz begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.

 

Normenkette

GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 11 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 6, 14 Abs. 1

 

Nachgehend

BFH (Beschluss vom 22.06.2010; Aktenzeichen II R 4/09)

BFH (Beschluss vom 22.06.2010; Aktenzeichen II R 4/09)

 

Tatbestand

Streitig ist, ob die Erhöhung der Grunderwerbsteuer für den Erwerb eines eigengenutzten Wohnhauses von 2 v.H. auf 3,5 v.H. verfassungswidrig geworden ist nach Wegfall der Eigenheimförderung durch das Eigenheimzulagengesetz.

Die beiden Kläger sind verheiratet und haben zwei Kinder im Alter von sechs und zwei Jahren. Mit notariellem Vertrag vom 28.02.2007 erwarben sie die im Grundbuch des Amtsgerichts 1 für 2 Blatt und eingetragenen Grundstücke:

  • Fl. Nr. / Str. 1, Gebäude- und Freifläche zu 987 qm
  • Fl. Nr. /11 Nähe Str. 1, Landwirtschaftsfläche zu 804 qm

gegen Zahlung eines Kaufpreises in Höhe von 350.000 €.

Das Gebäude Str. 1 besteht aus einer Wohnung im Untergeschoss, welche vermietet ist und bleibt, sowie aus einer nach dem Erwerb eigengenutzten Wohnung im Erdgeschoss und Dachgeschoss.

Mit Bescheiden jeweils vom 23.03.2007 setzte das Finanzamt sowohl gegen die Klägerin als auch gegen den Kläger Grunderwerbsteuer aus der hälftigen Bemessungsgrundlage (= 175.000 €) in Höhe von je 6.125 € fest.

Die Einspruchsverfahren blieben erfolglos, die Einspruchsentscheidungen sind vom 09.05.2007.

Die Kläger haben Klage erhoben und beantragt, die Einspruchsentscheidungen vom 09.05.2007 aufzuheben und die ...

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