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FG Nürnberg Urteil vom 13.07.2016 - 5 K 19/16

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Anerkennung von Unterhaltszahlungen in voller Höhe oder nur zeitanteilig für den nach der Zahlung verbliebenen Teil des Kalenderjahres

 

Leitsatz (redaktionell)

Das Prinzip der Abschnittsbesteuerung steht einer Berücksichtigung einer für das nächste Kalenderjahr geleisteten Unterhaltszahlung im Jahr der Zahlung nicht entgegen (entgegen bisheriger BFH-Rechtsprechung, vgl. u. a. BFH VI R 16/09 vom 11.11.2010).

 

Normenkette

EStG § 33a

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 25.04.2018; Aktenzeichen VI R 35/16)

 

Tatbestand

Streitig ist, ob die Unterhaltszahlungen an den im Ausland lebenden Schwiegervater des Klägers in voller Höhe oder nur zeitanteilig für den nach der Zahlung verbliebenen Teil des Kalenderjahres anzuerkennen sind.

Der Kläger und seine Ehefrau wurden für das Streitjahr 2010 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.

Sie erzielten Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit.

In ihrer Einkommensteuererklärung 2010 vom 30.12.2014 machten der Kläger und seine Ehefrau eine Unterhaltszahlung an den in Brasilien lebenden Schwiegervater des Klägers vom 02.12.2010 i. H. v. 3.000 € als außergewöhnliche Belastung gem. § 33a EStG geltend. Sie legten eine Unterhaltserklärung für das Kalenderjahr 2010 vor, in der die brasilianischen Behörden bescheinigen, dass der Schwiegervater des Klägers, S, geb. am 06.07.1936, in R wohnhaft sei. Dazu, ob er mit anderen Personen zusammen in einem Haushalt lebe, wurden in dem Formular, obwohl ausdrücklich danach gefragt war, keine Angaben gemacht. Der Schwiegervater des Klägers sei verwitwet, übe keine Berufstätigkeit aus und beziehe lediglich eine Rente i. H. v. umgerechnet 221,57 € monatlich. Er verfüge über kein Vermögen, insbesondere auch nicht über Grundbesitz. Er sei daher nicht in der Lage, selbst für seinen Lebensunterhalt ...

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