Entscheidungsstichwort (Thema)
Zur Abfindung einer Pensionszusage für die bei der GmbH erdienten Ansprüche des Gesellschafter-Geschäftsführers, die nach Umwandlung der GmbH auf eine KG übergegangen waren
Leitsatz (amtlich)
Durch die Umwandlung einer GmbH werden die Rechtsansprüche des Gesellschafter-Geschäftsführers aus einer Versorgungszusage aus seiner Sicht nicht verändert und bleiben durch das ehemalige Arbeitsverhältnis als Geschäftsführer begründet.
Sie werden nicht Teil seines Gesellschaftsvermögens bei der KG und können somit nicht mit der Veräußerung der Kommanditanteile im Zusammenhang stehen.
Ablösezahlungen führen daher zu Arbeitseinkünften ebenso wie wenn die vereinbarten Pensionszahlungen bei Erreichen der Altersgrenze gezahlt worden wären.
Normenkette
EStG § 19 Abs. 1 Nr. 2, § 24 Nr. 1 Buchst. a, § 15 Abs. 1 Nr. 2; AO § 179 Abs. 2 S. 2, § 180 Abs. 1 Nr. 2a
Nachgehend
Tatbestand
Streitig ist die steuerliche Behandlung einer Abfindung von Pensionsansprüchen.
Der Kläger (geb. 06.11.1939) war Kommanditist ( Anteil 30 TDM) der Fa. N KG ( kurz: KG), die aufgrund Umwandlungsbeschlusses durch Formwechsel aus der N GmbH ( kurz: GmbH) zum 31.12.1998 entstanden war. Einen weiteren Kommanditanteil i.H.v. 30 TDM hielt der Sohn des Klägers.
Der Kläger war bereits als Gesellschafter-Geschäftsführer für die GmbH tätig gewesen, die ihm Ende 1979 Versorgungsleistungen zugesagt hatte. Die Altersrente sollte von der Vollendung des 65. Lebensjahrs - am 6.11.2004 - an zur Auszahlung kommen. Zugleich hatte die GmbH eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen. Die KG führte in ihren Bilanzen sowohl die Pensionsrückstellung als auch die Rückdeckungsversicherung fort.
Mit Vertrag vom 02.01.2001 vereinbarte der Kläger mit der KG,...