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FG Münster Urteil vom 31.01.2014 - 9 K 135/07 K,F (veröffentlicht am 15.06.2014)

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Wertaufstockung bei Teilbetriebseinbringung

 

Leitsatz (redaktionell)

Eine nach § 20 Abs. 2 UmwStG 1995 mögliche Wertaufstockung darf dann nicht vorgenommen werden, wenn zwar die Summe der Teilwerte der eingebrachten Einzelwirtschaftsgüter über dem Buchwert des eingebrachten Teilbetriebs liegt, nicht jedoch der (Teil-)Wert des eingebrachten Teilbetriebs als Sachgesamtheit.

 

Normenkette

UmwStG § 20 Abs. 2

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 28.04.2016; Aktenzeichen I R 33/14)

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob bei einer Einbringung nach § 20 Abs. 1 des Umwandlungssteuergesetzes in der Fassung vom 28.10.1994 (UmwStG 1995) der höhere Wert des eingebrachten Betriebsvermögens i.S. von § 20 Abs. 2 UmwStG 1995 unter Berücksichtigung eines negativen Geschäftswerts zu ermitteln ist.

Die Klägerin ist eine im … 2000 als Vorratsgesellschaft mit einem Stammkapital von 25.000 EUR gegründete GmbH. Seit dem hier in Rede stehenden Einbringungsvorgang (s.u.) befindet sich ihr Sitz in P und ist Gegenstand ihres Unternehmens die Fabrikation von A-Waren, die Fabrikation von B-Waren sowie der Handel mit den genannten Erzeugnissen.

Die … GmbH & Co. KG mit Sitz in P unterhielt einen Geschäftsbetrieb, der aus zwei Teilbetrieben bestand. Der eine Teilbetrieb fertigte A-Teile (…) vornehmlich für die Z-Branche und umfasste einen Betriebsteil in O. Der andere Teilbetrieb fertigte B-Teile ebenfalls vornehmlich für die Z-Branche und umfasste zwei Betriebsteile in P (… B …) und Q (…). In dem Teilbetrieb „A-Teile” wurden Gewinne und in dem Teilbetrieb „B-Teile” Verluste erwirtschaftet.

Zum 30.12.1998 erwarb die hierfür gegründete deutsche Tochtergesellschaft des in den USA ansässigen …-Konzerns, der ebenfalls in der Fertigung gleichartiger A-Teile tätig war, sämtliche Kommand...

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