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FG Münster Urteil vom 27.05.2004 - 2 K 1307/02 AO

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Erlassanspruch bei Sanierungsgewinnen

 

Leitsatz (redaktionell)

Liegen die Voraussetzungen eines steuerfreien Sanierungsgewinns i.S.d. § 3 Nr. 66 EStG a.F. vor und verbleibt nach Ausschöpfung der ertragsteuerlichen Verlustverrechnungsmöglichkeiten ein Sanierungsgewinn, hat der Steuerpflichtige einen Anspruch auf Erlass der auf den verbleibenden Sanierungsgewinn entfallenden Steuern.

 

Normenkette

EStG §§ 3, 3 Nr. 66, § 10d; AO 1977 § 227

 

Tatbestand

Streitig ist, ob der Beklagte (Bekl.) zu Recht einen Antrag auf Erlass der Einkommensteuer (ESt) 1998 einschließlich steuerlicher Nebenabgaben abgelehnt hat.

Die Klägerin (Klin.) hatte im Kalenderjahr 1996 ein Grundstück zum Betrieb eines Lebensmittelmarktes von der F Handelsgesellschaft … GmbH … (nachfolgend: F) gepachtet. Die in Aussicht gestellte Umsatzentwicklung erfüllte sich jedoch nicht, da sich die Standortbedingungen verschlechtert hatten sowie gegebene Zusagen nicht eingehalten worden waren. Schließlich kam es zur Beendigung des Pachtvertrages durch Vereinbarung vom 28.02.1998 unter Übernahme aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Marktes durch die Verpächterin.

Der Bekl. sah in dem Forderungsverzicht der Verpächterin eine Erhöhung des Betriebsvermögens der Klin. und ging im ESt-Bescheid 1998 vom 17.11.2000 von einem Aufgabegewinn in Höhe von 612.298 DM aus. Die verbleibende ESt betrug danach bei Einkünften des Ehemannes der Klin. von insgesamt 5.251 DM und unter Berücksichtigung eines laufenden Verlustes der Klin. von 43.927 DM aus Gewerbebetrieb 113.727 DM.

Mit Schreiben vom 19.03.2001 an den Bekl. beantragte die Klin. den Erlass der ESt 1998 einschließlich steuerlicher Nebenabgaben. Durch die Einziehung der Steuerforderung werde ihre Existenz gefährdet. Der Bekl. sei der einzige verbl...

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