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FG Münster Urteil vom 26.02.2014 - 7 K 1183/10 U,F (veröffentlicht am 15.09.2014)

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Frage der Erfassung von Wertzuwächsen als Einkünfte aus selbständiger Arbeit in Abgrenzung zur Schenkung

 

Leitsatz (redaktionell)

Zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit gehören alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem freiberuflich Tätigen aufgrund seiner Leistungen zufließen. Vorteile werden für eine Tätigkeit gewährt, wenn sie durch das individuelle Tätigkeitsverhältnis veranlasst sind. Eine solche Veranlassung ist auch zu bejahen, wenn der Vorteil mit Rücksicht auf die Tätigkeit eingeräumt wird und sich die Leistung im weitesten Sinn als Gegenleistung für das Tätigwerden erweist. Die betriebliche Veranlassung der Zuwendung einer Mandantin an ihren Rechtsanwalt ist anzunehmen, wenn diese ihren Eigentumsanteil an einer Eigentumswohnung zum Zwecke der Honorierung des Testamentsvollstreckeramts bereits zu Lebzeiten an den Anwalt überträgt.

 

Normenkette

EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 30.11.2016; Aktenzeichen VIII R 41/14)

BFH (Urteil vom 30.11.2016; Aktenzeichen VIII R 41/14)

 

Tatbestand

Streitig ist zwischen den Beteiligten noch, ob, wie und in welchem Umfang Vermögensmehrungen eines Rechtsanwalts als Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit im Rahmen einer gesonderten und einheitlichen Feststellung einer Partnergesellschaft bzw. als steuerpflichtige Umsätze der Partnergesellschaft zu erfassen sind.

Die Klägerin ist eine Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten und Notaren, bei der im Partnerschaftsvertrag vereinbart ist, dass sämtliche Einnahmen aus der gemeinschaftlichen Berufstätigkeit der Partnerschaft zufließen. Der seit dem Kalenderjahr 2000 an der Gesellschaft beteiligte Rechtsanwalt W. S. war im Rahmen der Partnerschaft seit 2005 für die am xx.xx.2007 verstorbene K. M., die über erhebliches Vermö...

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