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FG Münster Urteil vom 19.09.2022 - 11 K 2928/19 F

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Zur Schuldübernahme einer Pensionsverpflichtung gegen Entgelt

Leitsatz (redaktionell)

1. Wenn sich eine Tochtergesellschaft gegenüber der Konzernmutter im Innenverhältnis dazu verpflichtet, diese von der Inanspruchnahme aus Pensionszusagen an Arbeitnehmer der Muttergesellschaft gegen Entgelt freizustellen, sind die Aufwendungen für die Schuldübernahme als Betriebsausgaben abziehbar.

2. Die Veräußerung einer Pensionsverpflichtung gegen deren Zeitwert ist grundsätzlich fremdüblich.

3. Ist die Schuldübernahme bereits im Jahre 2012 vereinbart worden, fällt dieser Vorgang nicht in den zeitlichen Anwendungsbereich des § 4f EStG.

4. Eine rückwirkende Geltung des § 4f EStG für vor dem 28.11.2013 endende Wirtschaftsjahre ist weder vom Wortlaut des Gesetzes noch vom Willen des Gesetzgebers gedeckt.

Normenkette

EStG § 4 f.; EStG § 52 Abs. 12c i.d.F.d. AIFM-StAnpG; EStG § 4 Abs. 4

Nachgehend

BFH (Urteil vom 20.03.2025; Aktenzeichen IV R 27/22)

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Anerkennung einer nachträglichen Entgeltzahlung für einen Schuldbeitritt in Höhe von 368.779,60 EUR im Rahmen des Betriebsausgabenabzuges sowie dessen vollständige Berücksichtigungsfähigkeit für das Jahr 2013 (Streitjahr).

Die Klägerin ist Konzernmutter der X. Unternehmensgruppe. Ihr Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr. Sie ist alleinige Gesellschafterin der X. … Gesellschaft mbH (im Folgenden: Beteiligungsgesellschaft). Diese wiederum ist alleinige Gesellschafterin zahlreicher Tochtergesellschaften derselben Unternehmensgruppe, darunter die X. Gesellschaft … mbH (im Folgenden: Pensionsgesellschaft).

Die Klägerin war gegenüber zahlreichen ihrer Arbeitnehmer Pensionszusagen eingegangen und hatte angesichts der hieraus resultierenden Verpflichtungen Rückstellungen unter Ber...

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