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FG Münster Urteil vom 19.06.2015 - 14 K 3865/12 E,U (veröffentlicht am 15.07.2015)

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Frage der Einkünfteerzielung aus Gewerbebetrieb bzw. der USt zu unterwerfende Umsätze durch den Verkauf von Pkw über die Internetplattformen eBay und autoscout24.de

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Der Stpfl. bot zur Überzeugung des Senats in den Streitjahren über Internetplattformen insgesamt 173 gebrauchte Pkw an. Des Weiteren hat der Stpfl. in allen Streitjahren durchgängig Probefahrten mit roten Kennzeichen durchgeführt und in diesem Zeitraum 52-mal Zeitungsannoncen geschaltet und damit Tätigkeiten unternommen, die im Rahmen eines Handels mit gebrauchten Pkw typischerweise anfallen. Aufgrund der vorgenannten Feststellung hat der Stpfl. gewerbliche Einkünfte i.S.d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 EStG erzielt und zugleich nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerbare Umsätze erbracht. Daher bestand die Pflicht zum Führen von Büchern und Aufzeichnungen, denen der Stpfl. unstreitig nicht nachgekommen ist.

2. Liegen die Voraussetzungen für eine Schätzung von Besteuerungsgrundlagen aufgrund der Verletzung von Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten durch den Stpfl. vor, ist die Finanzbehörde nicht nur berechtigt, sondern je nach den Umständen des Einzelfalls sogar verpflichtet, bei der von ihr vorzunehmenden Schätzung in dem gegebenen Schätzungsrahmen an die oberste Grenze zu gehen, d.h. die Besteuerungsgrundlagen sind von der Finanzbehörde nach dem für den Stpfl. ungünstigsten, aber noch möglichen Sachverhalt festzustellen.

 

Normenkette

EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Abs. 2; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1

 

Tatbestand

Streitig ist, ob der Kläger in den Jahren 2007 bis 2009 (Streitjahre) wiederholt über bestimmte Internetplattformen (autoscout24.de und ebay.de) sowie über Zeitungsannoncen Pkw zum Verkauf anbot, später veräußerte und –wenn ja– in welcher Höhe er dadurch ...

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