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FG Münster Urteil vom 18.05.2017 - 5 K 1954/16 U (veröffentlicht am 15.01.2018)

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Frage der inhaltlich hinreichenden Bestimmtheit von USt-Bescheiden

Leitsatz (redaktionell)

Die Angabe des Inhaltsadressaten ist konstituierender Bestandteil jedes Verwaltungsakts, denn es muss angegeben werden, wem gegenüber der Einzelfall geregelt werden soll. Bei einer GmbH i.L., die als solche noch Steuerrechtssubjekt ist, ist der Liquidator der Bekanntgabeadressat. Ist der Bekanntgabeadressat nicht mit dem Inhaltsadressat identisch, so sind beide anzugeben. Ist der Inhaltsadressat im Steuerbescheid gar nicht, falsch oder so ungenau bezeichnet, dass Verwechslungen möglich sind, ist der VA nichtig und damit unwirksam. Eine Heilung im weiteren Verfahren ist nicht möglich.

Normenkette

AO § 125 Abs. 1

Nachgehend

BFH (Urteil vom 16.01.2020; Aktenzeichen V R 56/17)

Tatbestand

Zu entscheiden ist in formeller Hinsicht, ob Umsatzsteuerbescheide inhaltlich hinreichend bestimmt sind. In materiell-rechtlicher Hinsicht ist im Wesentlichen streitig, ob Rechtsbeziehungen zwischen der Klägerin und mit ihren verbundenen Gesellschaften steuerlich anzuerkennen sind.

Die Klägerin ist eine GmbH in Liquidation. Sie war unter anderem im Bereich der Unternehmensberatung tätig. Mit Beschluss des Amtsgerichts N. vom 00.00.2013 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Klägerin mangels Masse abgelehnt worden. Die Klägerin ist aufgelöst und befindet sich seitdem in Liquidation. Zum Liquidator wurde der vormalige alleinige Geschäftsführer F. M. (im Folgenden: M.) bestellt. Seit 2006 versteuerte die Klägerin ihre Umsätze mit Zustimmung des Beklagten nach vereinnahmten Entgelten.

Die Klägerin hatte noch vor Insolvenzantragstellung für die Streitjahre 2006–2010 Umsatzsteuererklärungen abgegeben, denen der Beklagte jeweils zugestimmt hatte. Am 16.05....

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    Inhaltliche Bestimmtheit eines Steuerbescheides.
    Inhaltliche Bestimmtheit eines Steuerbescheides.

      Leitsatz Besteht bei der Adressierung eines Steuerbescheides eine Verwechslungsgefahr, kann der Verwaltungsakt nichtig sein, eine Heilung ist nicht möglich.  Sachverhalt Klägerin war eine GmbH, die sich in der Liquidation befand. Liquidator war der ...

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