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FG Münster Urteil vom 15.09.2021 - 13 K 3818/18 E

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Verwertung von Markenrechten und Internetdomains als Gewerbebetrieb

 

Leitsatz (redaktionell)

Die Verwertung von Markenrechten und Internetdomains, die ein Stpfl. mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, selbständig und nachhaltig ausübt und mit der er sich am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligt, ist eine gewerbliche Tätigkeit, die über eine bloße Vermögensverwaltung hinausgeht.

 

Normenkette

EStG § 15

 

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist inzwischen nur noch streitig, ob vom Kläger erzielte Verluste aus der Verwertung von Markenrechten und Domains in den Jahren 2009 und 2010 zu seinen steuerbaren Einkünften zählen.

Der Kläger ließ sich seit 1998 Markenrechte auf Vorrat gegen Zahlung einer entsprechenden Gebühr eintragen, die er an Interessenten verkaufen wollte. Er entwickelte aus seiner Sicht wirtschaftlich interessante Markennamen, ließ diese schützen und erwarb in einigen Fällen dazu auch die passende Internetdomain. Der überwiegende Teil der Anschaffungskosten für die Markenrechte fiel bis einschließlich des Jahres 2000 an. Die Markenrechte erlöschen nach 10 Jahren, sofern sie nicht erneut entgeltlich verlängert werden. Eine Internetdomain läuft zeitlich unbegrenzt, bis sie gekündigt wird. Für die Internetdomain ist eine jährliche Gebühr zu entrichten. Der Kläger ging aufgrund des beginnenden Internetbooms davon aus, dass ihm Interessenten die entsprechenden Markenrechte und Internetdomains entgeltlich abkaufen würden, um diese selbst nutzen zu können. Er erwartete, dass entsprechende Interessenten aufgrund einer Registeranfrage von den entgegenstehenden Rechten des Klägers erführen und infolge dessen mit ihm in Verkaufsverhandlungen eintreten würden.

Der Kläger erklärte in seinen Steuererklärungen für die Jahre 1999 bis 2003 zunächst...

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