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FG Münster Urteil vom 12.01.2023 - 8 K 1080/21

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Umdeutung als Einspruch. - Revision eingelegt (Aktenzeichen des BFH: VII R 7/23)

 

Leitsatz (redaktionell)

Nach dem Rechtsgedanken des § 140 BGB kann ein Schreiben, das eine nichtige oder wegen Anfechtung unwirksame Verfahrenserklärung beinhaltet und nicht als Einspruch ausgelegt werden kann, dennoch in einen Einspruch umgedeutet werden.

 

Normenkette

AO §§ 355, 357; GG Art. 19 Abs. 4; BGB § 140

 

Tatbestand

Streitig ist, ob zulässige Einsprüche vorliegen, insbesondere, ob zwei Schriftsätze des Klägerprozessbevollmächtigten als Einsprüche gegen zu diesem Zeitpunkt bereits ergangene, dem Klägerprozessbevollmächtigten aber noch unbekannte Haftungsbescheide anzusehen sind.

Die G-GmbH & Co. KG (nachfolgend „KG”) betrieb bis August 2019 das Restaurant A in der I-Straße in N-Stadt. Kommanditisten der KG waren Frau N. H., die Ehefrau des Klägers zu 2., mit einem Gesellschaftsanteil von ca. 99 % sowie der Kläger zu 1. mit einem Gesellschaftsanteil von ca. 1 %. Komplementärin der KG war die G – Verwaltungs – u. Beteiligungs-GmbH (nachfolgend „Verwaltungs-GmbH”), deren Geschäftsführer der Kläger zu 1. war. Der Kläger zu 2. war bei der KG angestellt.

Der Beklagte teilte dem Kläger zu 1. mit Schriftsatz 10.07.2020 mit, dass offene Steuerschulden der KG bestünden und zu prüfen sei, ob und in welchem Umfang der Kläger zu 1. als Haftungsschuldner für die Steuerrückstände der KG in Anspruch zu nehmen sei. Der Kläger zu 1. wurde daher um Beantwortung verschiedener Fragen gebeten.

Mit einem weiteren Schreiben vom 28.09.2020 teilte der Beklagte dem Kläger zu 2. mit, dass auch diesem gegenüber eine Haftungsinanspruchnahme in Betracht komme. Es sei davon auszugehen, dass der Kläger zu 2. faktischer Geschäftsführer gewesen sei. Dementsprechend bat der Beklagte auch den Kl...

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