Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

FG Münster Urteil vom 11.02.1993 - 14 K 837/91 L

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Nachgehend

BVerfG (Beschluss vom 25.02.1999; Aktenzeichen 2 BvR 397/94)

 

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Streitig ist, ob die an Lehrer einer staatlich anerkannten Ersatzschule nach beamtenrechtlichen Grundsätzen gezahlten Beihilfen auch insoweit nach § 3 Nr. 11 Einkommensteuergesetz (EStG) steuerfrei sind, als die Mittel dazu nicht aus einem öffentlichen Haushalt stammen.

Der Kläger (Kl.) ist ein gemeinnütziger Verein, der eine staatlich anerkannte Ersatzschule betreibt. Die Personalkosten und Beihilfeaufwendungen für die Lehrer an dieser Schule werden vom Land NRW zu 94 % bezuschußt. Die verbleibenden Aufwendungen werden vom Kl. aus Spenden von Eltern und Freunden der Schule getragen.

Bei einer Lohnsteuer (LSt)-Außenprüfung (Ap.) stellte der Beklagte (Bekl.) fest, daß der Kl. im Prüfungszeitraum 1987–1989 die an die Lehrer der Schule gewährten Beihilfeaufwendungen nicht lohnversteuert hatte (Prüfungsbericht vom 5.4.1990).

Gestützt auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15.11.1983 – VI R 20/80 –, Bundessteuerblatt (BStBl) II 1984, 113 und das rechtskräftige Urteil des erkennenden Senats vom 10.5.1990 – XIV-III 2526/87 L – vertrat der Bekl. die Ansicht, daß der nicht vom Land NRW übernommene Anteil an Beihilfeleistungen in Höhe von 6 % zu versteuern sei.

Dementsprechend erließ der Bekl. unter dem 6.4.1990 einen Haftungsbescheid, mit dem der Kl. hinsichtlich eines LSt-Betrages von 2.855,92 DM und evangelischer sowie römisch-katholischer Kirchensteuer (KiSt) in Höhe von jeweils 99,94 DM in Haftung genommen wurde.

Der dagegen eingelegte Einspruch des Kl. wurde als unbegründet zurückgewiesen (Einspruchsentscheidung – EE – vom 4.2.1991, auf die verwiesen wird).

Mit seiner Klage wendet der Kl....

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung
haufe-product

    Meistgelesene Beiträge
    • Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Gutachters
      1
    • Umsatzsteuern in Europa: Regelungen und Verfahren
      1
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop
    Produktempfehlung


    Zum Thema Finance
    Die neuen Regelungen im Insolvenzrecht: Handbuch Insolvenz
    Handbuch Insolvenz
    Bild: Haufe Shop

    Das Buch stellt die Verfahrensabläufe bei Eintritt einer Insolvenz verständlich dar und gibt Antworten auf alle praxisrelevanten Fragen. Zahlreiche Beispiele, Mustertexte und besonders gekennzeichnete Tipps helfen Ihnen, Fehler zu vermeiden und Haftungsrisiken zu minimieren.


    BVerfG 2 BvR 397/94
    BVerfG 2 BvR 397/94

      Entscheidungsstichwort (Thema) Steuerbefreiung von Beihilfen an Lehrer an staatlich anerkannten Ersatzschulen  Leitsatz (redaktionell) 1. Wann ist eine Grundrechtsverletzung besonders gewichtig und liegt eine existentielle Betroffenheit des ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren