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FG Münster Urteil vom 09.06.2016 - 6 K 1314/15 G,F (veröffentlicht am 01.12.2016)

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Verkauf eines Teil-Mitunternehmeranteils, anteilige Auflösung von Wertkorrekturposten einer negativen Ergänzungsbilanz, Gewerbesteuerpflicht des Gewinns

 

Leitsatz (redaktionell)

1) Beim Verkauf eines Teil-Mitunternehmeranteils ist eine anteilige Auflösung der in einer negativen Ergänzungsbilanz enthaltenen Wertkorrekturposten vorzunehmen.

2) Ein hieraus resultierender Gewinn unterliegt zumindest dann der Gewerbesteuer, wenn die Voraussetzungen des § 18 Abs. 3 UmwStG erfüllt sind.

 

Normenkette

UmwStG § 18 Abs. 3 Sätze 1-2; EStG § 16 Abs. 1 Nr. 2

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 03.09.2020; Aktenzeichen IV R 29/19)

BFH (Beschluss vom 27.11.2019; Aktenzeichen IV R 46/16)

 

Tatbestand

Streitig ist, ob eine im Jahre 2011 durchgeführte Veräußerung eines Teils eines Mitunternehmeranteils zur anteiligen Auflösung von wertkorrekturposten in einer für den Beigeladenen geführten Ergänzungsbilanz führt und – soweit dies der Fall ist – ob ein sich hieraus ergebender Gewinn der Gewerbesteuer unterliegt.

Die Klägerin ist eine GmbH & Co. KG, deren Unternehmensgegenstand im … und im … besteht. Sie ist Rechtnachfolgerin der im Jahre 1989 gegründeten X. GmbH (X.-GmbH), die im Rahmen einer Betriebsaufspaltung als Betriebsgesellschaft tätig war. Die Anteile an der X.-GmbH wurden zu 49,61 v.H. vom Beigeladenen, zu 50,00 v.H. von Herrn S2. X. und zu 0,39 v.H. von der X. Verwaltungs GmbH (X.-Verwaltungs GmbH) gehalten. Das von der X.-GmbH für ihren Betrieb genutzte Betriebsgrundstück mit aufstehendem Gebäude, Garagen sowie Hof- und Wegebefestigungen hatte die X.-GmbH von einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, der X. & Sohn GbR (GbR), gepachtet. An der GbR waren der Beigeladene und Herr S2. X. zu je 50 v.H. beteiligt.

Mit notariellem Vertrag vom 27.08.2010 wurde die X.-GmbH rück...

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