Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

FG Münster Urteil vom 09.05.2012 - 10 K 3768/10 Kg

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Entscheidungsstichwort (Thema)

Kindergeldanspruch einer nicht erwerbstätigen, verwitweten und neu verheirateten Polin mit einem Kind aus erster Ehe bei der Großmutter in Polen

Leitsatz (redaktionell)

Für eine in Deutschland lebende Mutter, deren Kind bei der Großmutter in Polen lebt, die dort keinen Antrag auf Adoption des Enkels und keinen Antrag auf polnische Familienleistungen gestellt hat, besteht ein Anspruch auf deutsches Kindergeld.

Normenkette

EStG § 63 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 32 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 64 Abs. 2 S. 1; BKKG § 3 Abs. 2 S. 1; VO (EG) Nr. 883/2004 Art. 1 Buchst. z; VO (EG) Nr. 883/2004 Art. 11 ff.; VO (EG) Nr. 987/2009 Art. 97; EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1

Nachgehend

BFH (Urteil vom 13.07.2016; Aktenzeichen XI R 28/12)

Tatbestand

I.

Zu entscheiden ist, ob die Beklagte zu Recht die Kindergeldfestsetzung für die Zeit ab Mai 2010 abgelehnt hat.

Die Klägerin ist polnische Staatsangehörige und lebte bis Dezember 2009 mit ihrer am 30.12.1999 geborenen Tochter T, deren leiblicher Vater verstorben ist, in Polen. Dort bezog sie für T Familienleistungen. Im Dezember 2009 heiratete die Klägerin einen deutschen Staatsangehörigen und zog nach Deutschland. T lebt seitdem bei ihrer Großmutter, der Mutter der Klägerin, in Polen und besucht die dortige Schule. In Deutschland geht die Klägerin keiner beruflichen Tätigkeit nach. Sie betreut ihren am 12.12.2009 geborenen Sohn und wird von ihrem jetzigen Ehemann unterhalten, wobei das monatliche Einkommen der Familie mehr als 1.500 EUR beträgt.

Ausweislich einer Bescheinigung der polnischen Behörden vom 20.10.2010, auf die Bezug genommen wird, betreut die Mutter der Klägerin das Kind zwar tatsächlich, hat jedoch keinen Antrag auf Annahme von T an Kindes Statt gestellt. Zwischen den Beteiligten ist daher unstreitig, dass die Mutter de...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Haufe Shop: HGB Bilanz Kommentar
    HGB Bilanz Kommentar
    Bild: Haufe Online Redaktion

    Mit dem Praktiker-Kommentar in neuer Auflage lösen Sie auch schwierige Fragen zu Bilanzierung, Jahresabschluss und Lagebericht sicher. Alle Änderungen sind mit Fallbeispielen und Buchungssätzen praxisgerecht dargestellt und erläutert. Im Praktiker-Kommentar inklusive: Die stets aktuelle Online-Version


    Verordnung (EG) Nr. 883/200... / Art. 11 Allgemeine Regelung
    Verordnung (EG) Nr. 883/200... / Art. 11 Allgemeine Regelung

      (1) Personen, für die diese Verordnung gilt, unterliegen den Rechtsvorschriften nur eines Mitgliedstaats. Welche Rechtsvorschriften dies sind, bestimmt sich nach diesem Titel.  (2) Für die Zwecke dieses Titels wird bei Personen, die aufgrund oder infolge ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren