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FG Münster Urteil vom 08.02.2023 - 6 K 1330/20 AO

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Verbindliche Auskunft: Auskunftsgebühr

Leitsatz (redaktionell)

Bei der Erteilung acht inhaltsgleicher verbindlicher Auskünfte wegen einer mehrstufigen Umstrukturierungsmaßnahme liegt eine einheitliche Auskunftserteilung vor, für die ein gemeinsamer Gebührenbescheid zu erlassen ist.

Normenkette

StAuskV § 1; AO § 89 Abs. 3 S. 2

Nachgehend

BFH (Urteil vom 03.07.2025; Aktenzeichen IV R 6/23)

Tatbestand

Streitig ist die Frage, ob wegen der Erteilung acht inhaltsgleicher verbindlicher Auskünfte in Bezug auf eine mehrstufige Umstrukturierungsmaßnahme acht Gebührenbescheide oder ein gemeinsamer Gebührenbescheid zu erlassen sind, bzw. ob die festgesetzten Gebühren betragsmäßig zu reduzieren sind.

Die Klägerinnen und Kläger beantragten erstmals mit Schreiben vom 20.09.2018 (u.a. ohne Angabe der Wohnanschriften der Klägerinnen und Kläger) und final mit Schreiben vom 12.04.2019 (mit Angabe u.a. der Wohnanschriften der Klägerinnen und Kläger) gemeinsam die Erteilung einer verbindlichen Auskunft beim Beklagten. Der Antrag enthielt die Angabe, dass der Sachverhalt von mehreren Personen gleichermaßen verwirklicht werde. Daher werde die Auskunft von mehreren Beteiligten gemeinsam beantragt. Gegenstand des Antrags war eine geplante mehrstufige Umstrukturierungsmaßnahme.

Die Klägerinnen und Kläger waren teils unmittelbar (H 7, H 8, H 4, H 5, H 6, und H 2) und teils mittelbar (H 1, H 3 und H 2) über die N-GmbH & Co. KG an einer Holdinggeselschaft beteiligt. Die Beteiligungen waren teilweise mit einem Ertragsnießbrauch belastet.

Um eine Veräußerung der Gesellschaftsanteile an fremde Dritte zu verhindern, wollten die Klägerinnen und Kläger, ohne Aufdeckung stiller Reserven, eine neue GmbH errichten, in der die Gesellschaftsanteile der Klägerinnen und Kläger an der...

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    Steuer-Auskunftsverordnung / § 1 Form und Inhalt des Antrags auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft
    Steuer-Auskunftsverordnung / § 1 Form und Inhalt des Antrags auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft

      (1) 1Der Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft ist schriftlich oder elektronisch bei der nach § 89 Absatz 2 Satz 2 oder Satz 3 der Abgabenordnung zuständigen Finanzbehörde zu stellen. 2Der Antrag hat Folgendes zu enthalten:   1. ...

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