Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

FG Münster Urteil vom 07.07.1998 - 1 K 2209/98 Kg (veröffentlicht am 15.08.1998)

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

rechtskräftig

Entscheidungsstichwort (Thema)

Kindergeld

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Beschluß: Der Streitwert wird auf DM 1.540 festgesetzt.

Gründe

Der am 06.10.1976 geborene Sohn des Klägers (Kl.) befand sich seit dem 02.09.1993 in einer ursprünglich bis zum 01.03.1997 vorgesehenen Ausbildung zum Elektroinstallateur. Der Beklagte (Bekl.) bewilligte dem Kl. mit Bescheid vom 09.01.1997 Kindergeld ab März 1996. Das Ausbildungsdienstverhältnis des Sohnes wurde am 29.07.1997 durch Bestehen der Wiederholungsprüfung beendet; der Sohn des Kl. wurde ab dem 01.08.1997 von dem Ausbildungsunternehmen als Arbeitnehmer übernommen.

Der Kl. legte dem Bekl. mit Schreiben vom 08.01.1998 die Lohnabrechnung Juli 1997 seines Sohnes vor. Daraus ergibt sich, daß der Sohn des Kl. bis einschließlich Juli 1997 Bruttoausbildungsvergütungen einschließlich eines im Juli 1997 gezahlten Urlaubsgeldes von DM 535 i.H.v. insgesamt DM 8.207 erhalten hat.

Der Bekl. gelangte hierauf zu der Auffassung, die Einkünfte des Sohnes hätten mit DM 7.040,38 den anteiligen Grenzbetrag für die Monate Januar bis Juli 1997 von DM 7.000 überschritten. Der Bekl. hob demgemäß mit Schreiben vom 14.01.1998 die Festsetzung des Kindergeldes ab Januar 1997 nach § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO auf. Er gab dem Kl. gleichzeitig Gelegenheit, zur möglicherweise erforderlich werdenden Aufhebung der Kindergeldfestsetzung für Januar bis August 1997 Stellung zu nehmen.

Mit weiterem, ebenfalls mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehenen Schreiben vom 12.02.1998 wiederholte der Bekl. die Aufhebung (Änderung auf DM 0 p.m.) der Kindergeldfestsetzung ab Januar 1997 und forderte außerdem das für die Monate Januar bis August 1997 gezahlte Kindergeld von insgesamt DM 1.760 gem. § 37 Abs. 2 AO zurück.

Der Kl. l...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung
haufe-product

    Meistgelesene Beiträge
    • Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Gutachters
      1
    • Umsatzsteuern in Europa: Regelungen und Verfahren
      1
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop
    Produktempfehlung


    Zum Thema Finance
    Die neuen Regelungen im Insolvenzrecht: Handbuch Insolvenz
    Handbuch Insolvenz
    Bild: Haufe Shop

    Das Buch stellt die Verfahrensabläufe bei Eintritt einer Insolvenz verständlich dar und gibt Antworten auf alle praxisrelevanten Fragen. Zahlreiche Beispiele, Mustertexte und besonders gekennzeichnete Tipps helfen Ihnen, Fehler zu vermeiden und Haftungsrisiken zu minimieren.


    FG Mecklenburg-Vorpommern 2 K 503/98
    FG Mecklenburg-Vorpommern 2 K 503/98

      Entscheidungsstichwort (Thema) Kindergeld  Nachgehend BFH (Urteil vom 01.03.2000; Aktenzeichen VI R 140/99)   Tenor Der Bescheid vom … über die Aufhebung der Kindergeldfestsetzung in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom … wird ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren