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FG Münster Urteil vom 05.12.1996 - 5 K 2425/94 U

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Umsatzsteuer 1989

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 13.11.1997; Aktenzeichen V R 11/97)

 

Tenor

Unter Änderung des Umsatzsteuerbescheides 1989 vom 21. Oktober 1996 wird die Umsatzsteuer 1989 auf ./. … DM festgesetzt.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Die Revision wird zugelassen.

Beschluß: Der Streitwert beträgt bis zum 23.10.1996 … DM und ab dem 24.10.1996 … DM.

 

Tatbestand

I.

Die Klägerin (Klin.), eine K., errichtete auf ihrem Grundstück ein Wohn- und Geschäftshaus mit einer Tiefgarage, die im April 1989 eröffnet und von ihr selbst betrieben wurde.

Aufgrund vertraglicher Vereinbarung vom 14. April 1988 erhielt die Klin. von der Stadt R. im Streitjahr (1989) „für die Einräumung eines Nutzungsrechts für die Allgemeinheit an 116 Stellplätzen ein Entgelt von … DM”. Im einzelnen lautet der Vertrag wie folgt:

„Vereinbarung

zwischen der Stadt R.

– Stadt –

und

der Klin.

…

§ 1

(1) Die Klin. beabsichtigt, auf dem Gelände zwischen der Straße „…” der … und dem Hauptgebäude der Klin. gem. den im Baugenehmigungsverfahren … genehmigten Plänen, die Bestandteile dieser Vereinbarung sind, eine Tiefgarage mit Hochbebauung zu erstellen. Die Tiefgarage soll 4 Parkebenen mit insgesamt 247 Stellplätzen erhalten.

(2) Die Klin. benötigt zur Erfüllung ihrer Stellplatzverpflichtung gem. § 47 Abs. 1 und 3 der Bauordnung NW für das vorhandene Gebäude und die geplante Wohnbebauung insgesamt 131 Stellplätze. Die somit verbleibenden 116 Stellplätze sollen uneingeschränkt der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden.

(3) Die Klin. verpflichtet sich, die Tiefgarage nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu betreiben.

§ 2

Die Klin. wird 116 Parkplätze in den Ebenen 1 und 2 während der gesamten Öffnungszeiten der Tiefgarage uneingeschränkt der Öffentlichkeit zur Verfügung stell...

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    BFH V R 47/76
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      Leitsatz (amtlich) 1. Zum Begriff des Leistungsaustauschs i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1967. 2. Zur Frage der Steuerbarkeit betrieblicher Zuwendungen des Arbeitgebers an Arbeitnehmer in Form der kostenlosen Beförderung zwischen Wohnung und ...

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