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FG Münster Gerichtsbescheid vom 17.11.1999 - 3 K 2224/95 EW

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Gewährung des vstl./gewstl. Schachtelprivilegs bei Beteiligung an niederländischer KapGes

 

Leitsatz (redaktionell)

Weder Art. 19 Abs. 1 Buchst. c noch Art. 20 Abs. 2 S. 3 des DBA D-NL begründen eine vermögensteuerliche Freistellung von Schachtelbeteiligungen an niederländischen Kapitalgesellschaften.

 

Normenkette

DBA NLD Art. 19 Abs. 1 Buchst. C, Art. 20 Abs. 2 Sätze 1, 3, Art. 13 Abs. 1-2; BewG § 102 Abs. 2; GG Art. 59 Abs. 2

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 12.06.2002; Aktenzeichen II R 4/00)

 

Gründe

Streitig ist die Gewährung eines steuerlichen Schachtelprivilegs nach dem deutsch-niederländischen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA D-NL).

Die Klägerin (Klin.) ist eine zum AKonzern gehörende GmbH, die sich mit der Herstellung und dem Vertrieb von befaßt. Mit Vertrag vom 15.06.1982 hat die Klin. sämtliche Gesellschaftsrechte an der B.V. BNiederlande erworben, deren Firmenname anschließend in AFinance B.V. (ABV) abgeändert wurde. Geschäftszweck der A B.V. ist die Beteiligung an anderen Unternehmen, die Führung und Finanzierung anderer Gesellschaften, das Factoring sowie die Darlehensgewährung und alle damit verbundenen Geschäfte. Nach den Feststellungen der Konzernbetriebsprüfung in dem Bericht vom 10.09.1990 über die geprüften Auslandsbeziehungen (Anl. 11 des Berichts) gründete die A B.V. 1982 die AInternational N.V. Curacao Niederländische Antillen, die den Zweck hatte, außerhalb Deutschlands Finanzmittel für langfristige Finanzierungen anderer ausländischer AGesellschaften zu besorgen.

Die Beteiligung an der A B.V. wurde seit ihrem Erwerb beim steuerpflichtigen Vermögen der Klin. erklärt und berücksichtigt. In den Einheitswerten des Betriebsvermögens der Klin. war der Wert der Beteiligung zu den Stichtagen 01.01.1983 bis 01.01.1985 enthalten und zwar in e...

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