Entscheidungsstichwort (Thema)
Verfassungswidrigkeit der Besteuerung von privaten Spekulationsgeschäften mit Wertpapieren im VZ 1996?
Leitsatz (redaktionell)
Vorlage an das BVerfG: Ist § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b EStG und § 22 Nr. 3 S. 1 EStG jeweils in der für den VZ 1996 maßgeblichen Fassung des EStG vom 7.9.1990 insoweit mit Art. 3 GG unvereinbar und nichtig, als im VZ 1996 die Durchsetzung des Steueranspruchs bei der Veräußerung von Wertpapieren und bei der Durchführung von Optionsgeschäften wegen struktureller Vollzugshindernisse weitgehend vereitelt wird?
Normenkette
EStG § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b; GG Art. 3; EStG § 22 Nr. 3 S. 1
Tatbestand
A. Gegenstand der Vorlage
Zu entscheiden ist, ob eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber einzuholen ist, ob § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG und § 22 Nr. 3 Satz 1 EStG in der jeweils für den Veranlagungszeitraum 1996 maßgeblichen Fassung des Einkommensteuergesetzes vom 7.09.1990 (BGBl. I 1990, 1898) insoweit mit Artikel 3 GG unvereinbar und nichtig ist, als im Veranlagungszeitraum 1996 die Durchsetzung des Steueranspruchs bei der Veräußerung von Wertpapieren und bei der Durchführung von Optionsgeschäften wegen struktureller Vollzugshindernisse weitgehend vereitelt wird.
Die Kläger (Kl.) sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden.
Der Kl. erzielte im Streitjahr 1996 als Parfümeur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Außerdem war er in großem Umfang am Kapitalmarkt tätig. Neben Zinsen aus Sparguthaben und festverzinslichen Wertpapieren erzielte er auch Dividenden aus Aktien im In- und Ausland. Außerdem tätigte er Spekulations-, Options- und Finanztermingeschäfte an verschiedenen Terminbörsen.
Für die Jahre 1994 bis 1996 fand bei dem Kl. eine Außenprüfung (Ap) statt.
Der Prüfer ...