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FG München Urteil vom 19.05.2010 - 10 K 288/09

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Kein Abzug von Renovierungsaufwendungen als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung bei leerstehender und anschließend veräußerter Immobilie

 

Leitsatz (redaktionell)

Eine zum Werbungskostenabzug berechtigende endgültig gefasste Vermietungsabsicht liegt nicht vor, wenn der Steuerpflichtige ein ihm unter Nießbrauchsvorbehalt überlassenes Wohnhaus nach dem Tod des Nießbrauchsberechtigten renovieren lässt, nach Abschluss der Renovierung einen alternativen Vermittlungsauftrag zur Vermietung und Veräußerung des Objekts erteilt und das Objekt kurze Zeit später veräußert (Der Erwerber des Objekts hat bereits am Tag nach Erteilung des Vermittlungsauftrags das Objekt besichtigt und sich bereits wenige Tage nach der ersten Besichtigung zum Kauf entschlossen haben).

 

Normenkette

EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, § 9 Abs. 1 S. 1

 

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger zu 94 % und der Beklagte zu 6 %.

3. Das Urteil ist im Kostenpunkt für die Kläger vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf durch Sicherheitsleistung in Höhe der zu erstattenden Kosten der Kläger die Vollstreckung abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leisten.

 

Tatbestand

I.

Streitig ist, ob die den Klägern entstandenen Aufwendungen für Handwerkerleistungen als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung anerkannt werden können.

Die Kläger sind Ehegatten und wurden im Streitjahr zusammen zur Einkommensteuer (ESt) veranlagt. In ihrer ESt-Erklärung gaben sie u.a. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von drei Objekten an. Hinsichtlich des Einfamilienhauses M-Str. 22 erklärten sie Einnahmen in Höhe von 1.306 EUR und Werbungskosten in Höhe von 43.890 EUR (Handwerkerleistungen – davon für Fenster 15.090,11 EUR – und ...

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    Einkommensteuergesetz / § 21 [Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung]
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      (1) 1Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind   1. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen, insbesondere von Grundstücken, Gebäuden, Gebäudeteilen, Schiffen, die in ein Schiffsregister eingetragen sind, ...

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