Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

FG München Urteil vom 18.04.1996 - 14 K 3655/92

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Umsatzsteuer

 

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

 

Tatbestand

I.

Der Kläger (Kl) hat u. a. gegen die Umsatzsteuer(USt)-Bescheide … bis … Klage erhoben, ohne sie zu begründen. Auf die Aufforderung vom …. November …, den Sachverhalt, dessen steuerliche Würdigung gerügt wird, darzulegen, die Klage zu begründen, einen entsprechenden bezifferten Klageantrag zu stellen (§ 65 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung –FGO–) und eine Vollmacht nachzureichen, wurde lediglich die Vollmacht vorgelegt.

Auch die mit Anordnung vom …. Oktober … bis … Dezember … gesetzte Frist mit ausschließender Wirkung nach § 65 Abs. 2 FGO zur Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens und nach § 79 b Abs. 1 FGO zur Angabe von Tatsachen (Bl. … ff FG-Akte) wurde nicht innerhalb der Frist beachtet.

Am …. Dezember … ging lediglich ein Schreiben des Prozeßbevollmächtigten des Kl vom selben Tage ein (Bl. … FG-Akte), in dem er beantragte, den Beklagten (das Finanzamt –FA–) aufzufordern, ein „Fallheft des Betriebsprüfers” dem Gericht vorzulegen, das nach Vorlage an das FA … zur Einsichtnahme gesandt werden solle. Ein insofern inhaltsgleiches Schreiben des Prozeßbevollmächtigten des Kl vom … Dezember … ging an das Gericht in dem Verfahren 14 K 3628/92. Ein Telefongespräch des Berichterstatters mit dem Prozeßbevollmächtigten in diesem Verfahren (Bl. … Rückseite FG-Akte 16 K 3628/92) ergab, daß mit dem Fallheft des Betriebsprüfers die Prüferhandakte gemeint war, die daraufhin an das FA … zur Einsichtnahme ging. Sie kam mit einem Vermerk des FA … vom …. Februar … (Bl. … FG-Akte 16 K 3628/92) zurück, der Prozeßbevollmächtigte habe die Akten am selben Tage kurz eingesehen und die Kopie der kompletten Akte begehrt, was unter Bezugnahme auf den Besch...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Haufe Shop: HGB Bilanz Kommentar
    HGB Bilanz Kommentar
    Bild: Haufe Online Redaktion

    Mit dem Praktiker-Kommentar in neuer Auflage lösen Sie auch schwierige Fragen zu Bilanzierung, Jahresabschluss und Lagebericht sicher. Alle Änderungen sind mit Fallbeispielen und Buchungssätzen praxisgerecht dargestellt und erläutert. Im Praktiker-Kommentar inklusive: Die stets aktuelle Online-Version


    BFH II B 29/92 (NV)
    BFH II B 29/92 (NV)

      Entscheidungsstichwort (Thema) Abschriften aus Gerichtsakten  Leitsatz (NV) Aus § 78 Abs. 1 Satz 1 FGO läßt sich kein Anspruch auf Überlassung von Fotokopien der gesamten Gerichtsakten und der gesamten dem Gericht vorgelegten Akten ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren