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FG München Urteil vom 10.12.1996 - 13 K 1924/94

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Gesellschafter-Geschäftsführer: Lohnsteuerliche Behandlung irrtümlich geleisteter Sozialversicherungsbeträge. Einkommensteuer 1987, 1988, 1989

 

Leitsatz (amtlich)

Rechts irrtümlich von einer GmbH für ihre Gesellschafter-Geschäftsführer geleistete Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sind kein Vorteile i.S.d. § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG, da Sie dem Arbeitnehmer nicht mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis, sondern aufgrund der Sozialversicherungsgesetze zufließen.

 

Normenkette

EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, § 8 Abs. 1; LStDV § 2 Abs. 1

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 06.06.2002; Aktenzeichen VI R 178/97)

 

Tenor

1. Der geänderte Einkommensteuer-Bescheid 1987 vom 22.12.1992 und die geänderten Einkommensteuer-Bescheide 1988 und 1989 jeweils vom 04.01.1993 sowie die Einspruchsentscheidung vom 18.05.1994 werden aufgehoben.

2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Das Urteil ist im Kostenpunkt für die Kläger vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf durch Sicherheitsleistung in Höhe der zu erstattenden Kosten der Kläger die Vollstreckung abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leisten.

 

Tatbestand

I.

Die Kläger sind Ehegatten, die der Beklagte (Finanzamt) für die Streitjahre 1987, 1988 und 1989 zusammen zur Einkommensteuer (ESt) veranlagte. Der Kläger erzielte in den Streitjahren als Gesellschafter-Geschäftsführer der … und … Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Er war bis 30.06.1989 an der GmbH mit einer Beteiligung von 45 v.H. des Stammkapitals beteiligt. Auf den Inhalt des Vertrags über die Gründung der GmbH vom 15.09.1978 und der dazu ergangenen Satzung der GmbH sowie auf den Inhalt des Geschäftsführervertrags wird Bezug genommen (Bl. 20 ff. und Bl. 35 ff. der Lohnsteuer-LSt-Akten für Arbeitgeber).

Bei einer...

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