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FG München Urteil vom 10.11.1999 - 4 K 923/96

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Erbschaftsteuer

 

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten der Beigeladenen werden dem Kläger auferlegt.

 

Tatbestand

I. Streitig ist, ob der Erwerb des Klägers (Kl) aufgrund eines Vermächtnisses nach dem Wert der ihm im Testament zugewandten Wirtschaftsgüter oder anhand der in einer Vereinbarung über die Vermächtniserfüllung zugewandten Werte zu besteuern ist.

Am … 1990 verstarb Frau A. S.. In einem Testament vom 17.1.1990 (Bl. 6 FA-Akte) hatte sie ihre Tochter U. S. zur Alleinerbin bestimmt und hinsichtlich des Kl folgendes angeordnet:

„Meine Erbin hat folgende Vermächtnisse zu erfüllen:

Herr G. W., geboren … 1931, hat zeitlebens das Wohnrecht im Anwesen K., …, M.. Für Heizung, Strom und Instandhaltung hat U. S. aufzukommen. Solange Herr W. lebt, darf das Haus K. nicht untervermietet oder verkauft werden … Sämtliche dort in den genannten Räumen befindlichen Möbel, Einbau schränke etc. gehen in den Besitz von Herrn W. über … Ein Elektrokamin geht auch in sein Eigentum über, ebenso der Fernseher und Bettwäsche. Das Klavier und die große Ziehharmonika gehen in das Eigentum von Herrn W. über.

Meinen BMW erbt Herr W. ….

Meine Haushälfte im O. in H., … geht in den Besitz von Herrn W. über. …

Herrn W. sind zeitlebens monatlich 2.000 DM (m. W. zweitausend DM) Unterhalt zu zahlen. Preissteigerungen bitte ich zu berücksichtigen. Ebenfalls ist seine Krankenkasse und Versicherungen zu übernehmen. …

Die Hunde werden von Herrn W. übernommen. Die jährliche Hundesteuer und Impfungen sind von U. zu zahlen.

Ich bitte U., dieses Vermächtnis was Herrn W. betrifft notariell festzulegen, denn keiner weiß, wann seine Stunde schlägt. …

Nach dem Tod von Herrn W. geht alles in den Besitz von U. über. …

Der Unterhalt von 2.000 DM i...

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