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FG München Gerichtsbescheid vom 25.01.2023 - 6 K 1787/19 (veröffentlicht am 10.03.2023)

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rechtskräftig

Entscheidungsstichwort (Thema)

Übergang des für eine GmbH. als einzige und zu 100 % am Vermögen einer GmbH & Co. KG beteiligten Kommanditistin- bei der KG festgestellten Verlusts nach § 15a EStG bzw. 10a GewStG auf die GmbH nach dem Ausscheiden der Komplementär-GmbH und der dadurch bedingten Beendigung der KG sowie der Anwachsung auf die GmbH

Leitsatz (redaktionell)

1. Ist eine GmbH als einzige Kommanditistin zu 100 % am Vermögen einer GmbH & Co. KG beteiligt und übernimmt sie nach dem entschädigungslosen Ausscheiden der Komplementär-GmbH aus der KG deren gesamtes Vermögen im Wege der Anwachsung als Gesamtrechtsnachfolgerin, so gehen die bei der KG festgestellten verrechenbaren Verluste nach § 15a EStG in Folge der liquidationslosen Vollbeendigung in Form der Anwachsung nicht unter, sondern stehen der GmbH als verrechenbare Verluste weiterhin zur Verfügung.

2. Wegen der Rechtsform als Kapitalgesellschaft und des dadurch bedingten einheitlichen Gewerbebetriebs darf die GmbH den zum 31.12. des Jahres der Anwachsung bei der KG für sie festgestellten verrechenbaren Verlust nach § 15a EStG mit ihren sonstigen Gewinnen verrechnen, allerdings nach dem Rechtsgedanken von § 15a EStG nicht schon im Wirtschaftjahr der Anwachsung, sondern erst in den der Anwachsung nachfolgenden Veranlagungszeiträumen.

3. Der Verlustfeststellungsbescheid der KG nach § 10a GewStG zum 31.12. des Jahres der Anwachsung ist ein Grundlagenbescheid für die Gewerbesteuermessbescheide der GmbH in den Folgejahren. Ist in dem Feststellungsbescheid bereits abschließend über die Höhe der vortragsfähigen Verluste der KG entschieden worden und sind Unternehmeridentität sowie Unternehmensidentität zum Zeitpunkt der Anwachsung bejaht worden, so besteht insoweit eine materielle Bindungswirkung für die Gewe...

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