Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

FG München Gerichtsbescheid vom 11.03.2009 - 1 K 3814/07 (veröffentlicht am 25.04.2009)

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine erhöhten Anforderungen bei erst nachträglich im Einspruchsverfahren erstmals geltend gemachter Ansparabschreibung

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Eine von einem Steuerpflichtigen mit Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG nach den Gesamtumständen lediglich versehentlich erst nachträglich (hier noch im Folgejahr des Streitjahrs) im Einspruchsverfahren, jedoch noch innerhalb der zweijährigen Investitionsfrist geltend gemachte Ansparabschreibung gem. § 7g Abs. 3 bis 6 EStG ist steuerlich zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige im Einspruchsverfahren seine Investitionsabsicht hinreichend konkretisiert und eine berichtigte Einnahmen-Überschussrechnung nachgereicht hat.

2. Bei einer erst nachträglich geltend gemachten Ansparabschreibung ist es nicht erforderlich, dass der Steuerpflichtige seine beabsichtigte Investition in einem stärkeren Maße nach Art, Umfang und Investitionszeitpunkt der geplanten Investition konkretisiert als bei einer bereits im Rahmen der entsprechenden Einkommensteuererklärung geltend gemachten Ansparabschreibung; er muss auch nicht die Gründe für die verspätete Geltendmachung der Ansparrücklage oder seine Investitionsabsicht glaubhaft machen (gegen BMF, Schreiben v. 25.2.2004, IV A 6 – S 2183b – 1/04, BStBl I 2004, 337 Rz. 9).

 

Normenkette

EStG 2005 § 7g Abs. 1, 3 S. 2, Abs. 3 Nr. 3, Abs. 4 S. 2, Abs. 6

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 17.01.2012; Aktenzeichen VIII R 23/09)

 

Tenor

1. Der Bescheid für 2005 über Einkommensteuer vom …2007 und die Einspruchsentscheidung vom … 2007 werden geändert und die Einkommensteuer für 2005 auf … EUR herabgesetzt.

2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Das Urteil ist im Kostenpunkt für den Kläger vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf durch Sicherheitsleistung in Höhe der zu er...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung
haufe-product

    Meistgelesene Beiträge
    • Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Gutachters
      1
    • Umsatzsteuern in Europa: Regelungen und Verfahren
      1
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop
    Produktempfehlung


    Zum Thema Finance
    Das Standardwerk zur Bilanzierung: Bilanztraining
    Bilanztraining
    Bild: Haufe Shop

    Hier eignen Sie sich umfassende Kenntnisse an, die Sie zum Erstellen und Verstehen eines Abschlusses brauchen. Außerdem zeigt das Buch die  Grundlagen der Lageberichterstattung und Nachhaltigkeitsberichterstattung auf.


    Einkommensteuergesetz / § 7g Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe
    Einkommensteuergesetz / § 7g Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe

      (1) 1Steuerpflichtige können für die künftige Anschaffung oder Herstellung von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die mindestens bis zum Ende des dem Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung folgenden Wirtschaftsjahres ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren