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FG München Gerichtsbescheid vom 07.12.1999 - 2 K 2274/95 (veröffentlicht am 25.02.2000)

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Kein Betriebsausgabenabzug bei Zuwendungen an eine durch Lebensversicherungen rückgedeckte Unterstützungskasse und Gewährung von Vorauszahlungen durch den Versicherer. ges. und einh. Festst. d. Eink. aus Gewerbebetrieb 1992

 

Leitsatz (amtlich)

1. Ein Trägerunternehmen kann die Zuwendungen an eine rückgedeckte Unterstützungskasse gem. § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c EStG 1992 nicht als Betriebsausgaben absetzen, wenn die Unterstützungskasse sich von dem Versicherer verzinsliche Vorauszahlungen auf die Versicherungssumme gewähren lässt (Ausführungen zum Begriff der Darlehenssicherung i.S. des § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c Satz 4 EStG 1992).

2. Zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen das Trägerunternehmen in dem unter 1. vorliegenden Sachverhalt eine gewinnmindernde Rückstellung nach § 4d Abs. 2 Satz 2 EStG 1992 bilden darf.

 

Normenkette

EStG 1992 § 4d Abs. 2 S. 2, Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. c S. 4

 

Tenor

Zuwendungen an eine Unterstützungskasse gemäß § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c Einkommensteuergesetz können gemäß § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c Satz 4 Einkommensteuergesetz nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn die Ansprüche aus der Versicherung der Sicherung verzinslicher Vorauszahlungen dienen, die von einer Lebensversicherung auf abgeschlossene Lebensversicherungen gewährt werden. In diesem Fall auch keine Rückstellung gemäß § 4d Abs. 2 Satz 2 Einkommensteuergesetz gebildet werden.

 

Tatbestand

Streitig ist, ob für Zuwendungen an eine Unterstützungskasse gemäß § 4 d Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c, Abs. 2 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) eine Rückstellung gebildet werden darf.

Die Kläger waren im Streitjahr 1992 alleinige Gesellschafter der ehemaligen K & Co. (KG). Der am verstorbene P N M der von P W M beerbt wurde (Kläger zu 2), war Ko...

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    Einkommensteuergesetz / § 4d Zuwendungen an Unterstützungskassen
    Einkommensteuergesetz / § 4d Zuwendungen an Unterstützungskassen

      (1) 1Zuwendungen an eine Unterstützungskasse dürfen von dem Unternehmen, das die Zuwendungen leistet (Trägerunternehmen), als Betriebsausgaben abgezogen werden, soweit die Leistungen der Kasse, wenn sie vom Trägerunternehmen unmittelbar erbracht würden, ...

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