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FG Mecklenburg-Vorpommern Urteil vom 28.08.2019 - 3 K 114/15

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Abrechnung von Krankentransport und Notfallrettung gegenüber den Sozialleistungsträgern für fremde Leistungserbringer als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Umsatzsteuerpflicht der Abrechnungsleistungen - Revision eingelegt (Aktenzeichen des BFH: XI R 32/20)

Leitsatz (redaktionell)

1. Für die Annahme eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs im Sinne von § 14 AO ist keine Gewinnerzielungsabsicht erforderlich.

2. Die Abrechnung von Krankentransport und Notfallrettung gegenüber den Sozialleistungsträgern, für fremde Leistungserbringer gegen Kostenersatz durch einen als gemeinnützig und mildtätig anerkannten Verband der freien Wohlfahrtspflege ist ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Die insoweit erzielten Umsätze sind nicht von der Umsatzsteuer befreit.

3. Die Abrechnung von Leistungen im Bereich Krankentransport und Notfallrettung für fremde Leistungserbringer ist keine Nebenleistung zu vom Verband selbst erbrachten gleichartigen Leistungen.

4. Die Abrechnungsleistungen an andere Leistungserbringer kommen nicht im Sinne von § 4 Nr.18 Satz 1 Buchst. b UStG und § 66 Abs. 1 AO unmittelbar dem begünstigten Personenkreis – hier den Notfallpatienten – zugute.

Normenkette

UStG § 4 Nr. 17 Buchst. b; UStG § 4 Nr. 18; EGRL 112/2006 Art. 132 Abs. 1 Buchst. f; EGRL 112/2006 Art. 132 Abs. 1 Buchst. g; AO § 14; AO § 65; AO § 66 Abs. 1

Nachgehend

BFH (Urteil vom 16.12.2021; Aktenzeichen V R 19/21)

BFH (Urteil vom 24.02.2021; Aktenzeichen XI R 32/20 (XI R 42/19))

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Der Streitwert beträgt … Euro.

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob die von dem Kläger durchgeführte Abrechnung von Krankentransport und Notfallrettung gegenüber den Sozialleistungstr...

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