Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

FG Mecklenburg-Vorpommern Beschluss vom 27.01.2016 - 3 V 105/15

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

rechtskräftig

Entscheidungsstichwort (Thema)

Kein Einspruch vor Bekanntgabe des betreffenden Verwaltungsakts. keine ernstlichen Zweifel an der Gültigkeit der der Milchabgabe zugrunde liegenden unionsrechtlichen Vorschriften. Abwicklung des Milchwirtschaftsjahres 2014/2015

Leitsatz (redaktionell)

1. Einspruch kann von der Bekanntgabe des betreffenden Verwaltungsaktes an eingelegt werden. Einwendungen, die zeitlich davor erhoben werden, können nicht als wirksame Rechtsbehelfe angesehen werden. Der Einspruch wird auch nicht dadurch zulässig, dass der Verwaltungsakt später bekanntgegeben wird. Er muss nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes wiederholt werden.

2. Es bestehen keine Zweifel an der Gültigkeit der der Milchabgabe zugrunde liegenden unionsrechtlichen Vorschriften.

3. Trotz der ersatzlosen Aufhebung der milchquotenrechtlichen Bestimmungen der VO (EG) Nr. 1234/2007 zum 31.3.2015 bestehen keine ernstlichen Zweifel daran, dass die Durchführung der EU-Milchquotenregelung nach dem 31.3.2015 zur Abwicklung des Milchwirtschaftsjahres 2014/ 2015 rechtmäßig ist.

Normenkette

MilchQuotV § 7; MilchQuotV § 39; EGV 1234/2007; EGV 1788/2003; EGV 595/2004; EWGV 3950/92; AO § 168; AO § 347 Abs. 1 Nr. 1; AO § 355 Abs. 1; AO FGO § 69 Abs. 3 S. 1; AO FGO § 69 Abs. 2 S. 2

Tenor

Der Antrag wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Beschwerde wird nicht zugelassen.

Der Streitwert beträgt 9.618,00 EUR.

Tatbestand

I.

Der Antragsteller wendet sich gegen die Erhebung von Milchgarantiemengenabgaben.

Der Antragsteller ist Landwirt und Milcherzeuger.

Zum Ende des Milchwirtschaftsjahres 2014/2015 verfügte der Antragsteller über eine Anlieferungs-Referenzmenge in Höhe von 1.587.473 kg mit einem Referenzfettgehalt von 4 %. Er lieferte im Milchwirtschaftsjahr 2014/2015 ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung
haufe-product

    Meistgelesene Beiträge
    • Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Gutachters
      1
    • Umsatzsteuern in Europa: Regelungen und Verfahren
      1
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop
    Produktempfehlung


    Zum Thema Finance
    Haufe Shop: Digitale Transformation im Finanz- und Rechnungswesen
    Digitale Transformation im Finanz- und Rechnungswesen
    Bild: Haufe Shop

    Ob Digital Finance/CFO4.0, E-Invoicing oder Robotic Accounting - das Buch greift verschiedene Facetten der digitalen Transformation im Finanz- und Rechnungswesen auf. Es zeigt, wie Handlungsbedarf frühzeitig erkannt, die Umsetzung praxistauglicher Strategien und der Einsatz generativer KI vorangetrieben werden können.


    Abgabenordnung / § 168 Wirkung einer Steueranmeldung
    Abgabenordnung / § 168 Wirkung einer Steueranmeldung

    1Eine Steueranmeldung steht einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich. 2Führt die Steueranmeldung zu einer Herabsetzung der bisher zu entrichtenden Steuer oder zu einer Steuervergütung, so gilt Satz 1 erst, wenn die Finanzbehörde ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren