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FG Köln Urteil vom 29.09.2009 - 12 K 929/07

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Kein Ergänzungsbescheid zur Feststellung von SBA

 

Leitsatz (redaktionell)

Ein Feststellungsbescheid, der keine Feststellung zu Sonderbetriebsausgaben eines Gesellschafters trifft und der aufgrund einer Feststellungserklärung ergangen ist, die keine Angaben zu etwaigen Sonderbetriebsausgaben enthält, kann nicht nach § 179 Abs. 3 AO ergänzt werden.

 

Normenkette

AO § 179 Abs. 3

 

Tatbestand

Strittig ist, ob die Voraussetzungen für den Erlass eines Ergänzungsbescheides nach § 179 Abs. 3 AO vorliegen.

Die Klägerin zu 2) (im folgenden KG) ist eine GmbH & Co KG, an der die Rechtsvorgängerin der Klägerin zu 1) als Kommanditistin beteiligt war.

Im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb erklärte die von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vertretene KG einen Verlust aus Gewerbebetrieb in Höhe von … DM. Sonderbetriebsausgaben wurden nicht geltend gemacht. Die für Sonderbetriebsausgaben vorgesehene Spalte in der eingereichten Anlage ESt 1, 2, 3 B war ohne Eintrag geblieben.

Der Beklagte stellte die Einkünfte entsprechend den Angaben in der Feststellungserklärung einheitlich und gesondert fest (Bescheid vom 24. Oktober 2000). Dem Bescheid fügte er Durchschriften der Anlage ESt 1, 2, 3 B bei. Der Bescheid blieb ebenso wie nachfolgende Änderungsbescheide nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO (zuletzt am 29. November 2004) unangefochten.

Mit Schreiben vom 31. Oktober 2005 beantragte die KG bislang nicht geltend gemachte Schuldzinsen in Höhe von … DM, die die Rechtsvorgängerin der Klägerin zu 1) für die Finanzierung der Beteiligung aufgewendet hatte, nachträglich durch Ergänzungsbescheid gem. § 179 Abs. 3 AO als Sonderbetriebsausgaben zu berücksichtigen.

Der Beklagte lehnte dies mit Bescheid vom 15. November 2005 ab und wies auch...

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