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FG Köln Urteil vom 28.09.1995 - 5 K 5072/93

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Nachgehend

BFH (Urteil vom 10.07.1997; Aktenzeichen V R 95/96)

 

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin mit der Verwaltung von Gaststättenobjekten für die Eigentümer dieser Grundstücke umsatzsteuerbare und pflichtige Leistungen erbracht hat.

Die Klägerin übernahm in den Streitjahren 1985–1990 im Rahmen ihres Brauereiunternehmens gegenüber verschiedenen Hauseigentümern die Verwaltung von Gaststättenobjekten und dazugehörigen Dienstwohnungen. Die Hauseigentümer vereinbarten eine zunächst mindestens 10jährige Laufzeit der Pachtverträge und hieran angeknüpft der Verwaltungsverträge mit der Klägerin. Diese vermittelte und erstellte die Pachtverträge im Namen und für Rechnung des Eigentümers. Die Pachtverträge bedurften zur Wirksamkeit deren Mitunterzeichnung. Die Klägerin konnte und sollte jedoch die Pächter selbst auswählen und die genauen Bedingungen des Vertrages im einzelnen aushandeln, soweit die Verwaltungsverträge es zuließen. Sie übernahm ferner den Einzug der monatlichen Pacht und haftete für deren pünktlichen Eingang gegenüber den Hauseigentümern bis zu einem Höchstbetrag von … DM. Demgegenüber verpflichteten sich die Hauseigentümer, ihre Pächter wiederum vertraglich ausschließlich an die Klägerin zu binden. Ferner räumte der Hauseigentümer der Klägerin die Berechtigung ein, in und an dem Verwaltungsobjekt unentgeltlich ihre Reklame anzubringen. Die Anbringung von Reklame anderer Firmen bedurfte der Zustimmung der Klägerin.

Unter Tz. 8 des Verwaltungsvertrages vom … heißt es über die Verpflichtung des Hauseigentümers wörtlich:

„Als Gegenleistung für die Übernahme der Verwaltung durch die Brauerei … verpflichtet sich der Hauseigentümer für sich und für seine eventuellen Rechtsnachfolger, für die Dauer des Verwaltungsvertrages seinen jeweiligen...

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    BFH V R 47/76
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      Leitsatz (amtlich) 1. Zum Begriff des Leistungsaustauschs i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1967. 2. Zur Frage der Steuerbarkeit betrieblicher Zuwendungen des Arbeitgebers an Arbeitnehmer in Form der kostenlosen Beförderung zwischen Wohnung und ...

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