Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

FG Köln Urteil vom 28.03.2012 - 15 K 4080/09

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Lose Blätter kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

 

Leitsatz (redaktionell)

1) Lose Blätter, die der äußeren Gestalt nach weder in einer gebundenen noch jedenfalls in einer in sich geschlossenen Form geführt werden, erfüllen nicht die Anforderungen an eine ordnungsgemäßes Fahrtenbuch i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 4 EStG.

2) Dieser Grundsatz gilt auch (bereits) für die Veranlagungszeiträume 2002 bis 2004.

 

Normenkette

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4

 

Nachgehend

BFH (Beschluss vom 12.10.2012; Aktenzeichen III B 78/12)

BFH (Beschluss vom 12.10.2012; Aktenzeichen III B 78/12)

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über den Ansatz der Versteuerung der privaten Nutzung eines betrieblich genutzten PKW in den Streitjahren 2002 bis 2004.

Die Klägerin erzielt als Trainerin, Coach und Fachbuchautorin Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 des Einkommensteuergesetzes – EStG –) und ermittelt ihren Gewinn unter der Bezeichnung „Seminare und Coaching” mittels Einnahme-ÜberschussRechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG.

Für die Jahre 2002 bis 2004 führte der Beklagte eine steuerliche Betriebsprüfung bei der Klägerin durch (Bericht vom 26.6.2008). Der Prüfer beanstandete u. a. den unterbliebenen Ansatz der Versteuerung des Privatanteils der Nutzung des jeweils im Betriebsvermögen gehaltenen PKW (vgl. Tz. 2.3. des BP-Berichts). Die Klägerin hatte Aufzeichnungen über die durchgeführten Fahrten geführt. Diese wiesen nach Meinung des Prüfers diverse Mängel auf, für deren Einzelheiten hier auf Tz. 2.3. des BP-Berichts verwiesen wird. Außerdem könne – so der Prüfer – eine Lose-Blatt-Sammlung schon begrifflich kein Fahrtenbuch sein.

Aus den Kopien der Aufzeichnungen in der Prüfer-Handakte, Band II, Fach 21, ist ersichtlich, dass die Klägerin pro Monat ein Einzelblatt mit einer Überschrift „Fahrt...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung
haufe-product

    Meistgelesene Beiträge
    • Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Gutachters
      1
    • Umsatzsteuern in Europa: Regelungen und Verfahren
      1
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop
    Produktempfehlung


    Zum Thema Finance
    Gut gerüstet für das Financial Reporting: IFRS visuell
    IFRS visuell
    Bild: Haufe Shop

    Orientierung durch klar strukturierte Darstellung: Der bewährte Band bietet einen leicht verständlichen Zugang zu den zunehmend komplexer werdenden Standards und ermöglicht eine vertiefende Einarbeitung in die IASB-Rechnungslegung.


    Einkommensteuergesetz / § 6 Bewertung
    Einkommensteuergesetz / § 6 Bewertung

      (1) Für die Bewertung der einzelnen Wirtschaftsgüter, die nach § 4 Absatz 1 oder nach § 5 als Betriebsvermögen anzusetzen sind, gilt das Folgende:   1. Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, sind mit den ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren