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FG Köln Urteil vom 24.08.2006 - 10 K 4703/02

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Bürgschaftsinanspruchnahme als Beteiligungsverlust bei nur mittelbarer Beteiligung

 

Leitsatz (redaktionell)

Es führt zu nachträglichen Anschaffungskosten der wesentlichen Beteiligung eines Gesellschafters an einer Kapitalgesellschaft, wenn diese ihrerseits an einer anderen Kapitalgesellschaft beteiligt ist und der Gesellschafter aufgrund einer Bürgschaft für die andere Kapitalgesellschaft in Anspruch genommen wird, an der er nicht unmittelbar beteiligt ist.

 

Normenkette

EStG § 17 Abs. 2

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 04.03.2008; Aktenzeichen IX R 78/06)

 

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist die Ermittlung eines Veräußerungsverlustes nach § 17 EStG streitig.

Der Kläger war seit dem 15. Dezember 1994 mit Geschäftsanteilen in Höhe von 49.000,– DM an der G-GmbH, deren Stammkapital 50.000,– DM betrug, beteiligt. Seit dem 01.01.1999 war er alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer. Die Anschaffungskosten für die Anteile betrugen 50.000,– DM. Mit notariellem Vertrag vom 27. Dezember 1999 veräußerte er seine Beteiligung für 35.000,– DM. Wegen der finanziellen Lage der G-GmbH wird auf den Jahresabschluss zum 31. Dezember 1999, der auch die Zahlen zum 31. Dezember 1998 enthält, verwiesen.

Die G-GmbH war zu 50 % an der Q-GmbH beteiligt. Die Q-GmbH war durch notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag vom November 1997 gegründet worden und hatte ihre Tätigkeit zum 01.01.1998 aufgenommen. Ihr Stammkapital betrug 50.000,– DM. An diesem war neben der G-GmbH ein fremder Dritter zu ebenfalls 50 % beteiligt. Am 20. April 1998 erfolgte die Eintragung in das Handelsregister.

Der Kläger übernahm mit Erklärungen vom 26. Februar 1998 und 4. Februar 1999 Bürgschaften für Verbindlichkeiten der Q-GmbH über insgesamt 300.000,– DM gegenüber der Bank L. Wegen der Einzelhei...

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