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FG Köln Urteil vom 24.05.2004 - 10 K 494/00

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rechtskräftig

Entscheidungsstichwort (Thema)

Vergütungen von leitenden Angestellten, in der Schweiz ansässiger KapG'en

Leitsatz (redaktionell)

Tätigkeiten von in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen, leitenden Angestellten in der Schweiz ansässiger Kapitalgesellschaften werden - unabhängig vom Tätigkeitsort - regelmäßig am Sitz der Kapitalgesellschaft ausgeübt, mit der Folge, dass in der Schweiz besteuerte Vergütungen gemäß Art. 15 Abs. 4 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d DBA Schweiz in Deutschland unter Progressionsvorbehalt steuerfrei sind.

Normenkette

DBA Schweiz Art. 15 Abs. 4; DBA Schweiz Art. 24; DBA Schweiz Art. 24 Abs. 1; DBA Schweiz Art. 24 Abs. 1 Nr. 2; DBA Schweiz Art. 24 Abs. 1 Nr. 1; DBA Schweiz Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d; DBA Schweiz Art. 17; DBA Schweiz Art. 15

Nachgehend

BFH (Urteil vom 25.10.2006; Aktenzeichen I R 81/04)

Tatbestand

Die Kläger sind im Streitjahr zusammenveranlagte Eheleute. Der Kläger ist seit dem 01.01.1990 Geschäftsführer der … GmbH, … (im folgenden GmbH). Zugleich ist er leitender Angestellter der … AG, …, Schweiz (im folgenden AG), die eine 100 %-ige Tochter der GmbH ist. Im Streitjahr 1997 war der Kläger an insgesamt 12 Tagen für die AG tätig. Hiervon entfielen 2 Tage auf Tätigkeiten in der Schweiz, die übrigen 10 Tage entfielen auf Tätigkeiten, die der Kläger für die AG in Deutschland ausgeübt hat. Für diese Tätigkeit erhielt der Kläger insgesamt umgerechnet 44.640,– DM, worauf 4.944,– DM züricherische Quellensteuer entfallen.

In der Einkommensteuererklärung 1997 beantragte der Kläger, die 44.640,– DM im Hinblick auf § 15 Abs. 4 DBA Schweiz steuerfrei zu stellen. Im angefochtenen Bescheid lehnte der Beklagte dies ab und behandelte den auf den Aufenthalt in Deutschland entfallenden Anteil des Arbeitslohns unter Anrechnung der ...

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    Leitender Angestellter einer Schweizer Kapitalgesellschaft: Ausübung der Tätigkeit in der Schweiz auch bei überwiegender Verrichtung in Deutschland – Freistellung von der Besteuerung in Deutschland (BB 2007, Heft 08, S. 427)
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    Auslegung von Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d DBA-Schweiz BFH, Urteil v. 25.10.2006, I R 81/04 Vorinstanz: FG Köln v. 24. 5. 2004 – 10 K 494/00 (EFG 2005, 22) Die Tätigkeit eines in Deutschland ansässigen leitenden Angestellten für eine schweizerische ...

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