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FG Köln Urteil vom 23.01.2001 - 8 K 6294/95

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Nachweis der kürzeren Nutzungsdauer eines Gebäudes und Verlagerung von Einkünften auf Kinder

 

Leitsatz (redaktionell)

1) Für den Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer eines Gebäudes als die, die typisierend in § 7 Abs. 4 EStG geregelt ist, besteht keine erhöhte Nachweispflicht. Kommt ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger mit nachvollziehbarer und überzeugender Begründung zu einer kürzeren Nutzungsdauer, ist der Nachweis erbracht.

2) Die Unterbeteilung - von Kindern - am Gesellschaftsanteil des Gesellschafters einer Personengesellschaft mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung führt nicht zu einer Verlagerung von anteiligen Einkünften auf die unterbeteiligten Kinder, wenn diese nach außen nicht als Vermieter in Erscheinung treten und der Gesellschafter ihnen lediglich auf schuldrechtlicher Grundlage eine Beteiligung an seinem Gewinnanteil und Auseinandersetzungsguthaben sowie Mitwirkungsrechte nur in bestimmten Gesellschaftsangelegenheiten einräumt.

 

Normenkette

EStG § 7 Abs. 4, § 21 Abs. 1, 1 Nr. 1, § 15 Abs. 1, 1 Nr. 2, Abs. 1 S. 1 Nr. 2

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über den Abschreibungszeitraum bei einem Gebäude sowie über die Anerkennung einer Unterbeteiligung an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.

I. Die Kläger erwarben durch Kaufvertrag vom 01.12.1989 das im Jahr 1960 erbaute freistehende Büro- und Laborgebäude P. Der Besitz sowie Nutzen und Lasten gingen ebenfalls am 01.12.1989 über. Der Kaufpreis betrug zuzüglich Anschaffungsnebenkosten 3.060.0023,00 DM. Mit dem Verkäufer wurde ein Mietvertrag geschlossen, wonach er unverändert alleiniger Nutzer des Gebäudes blieb. Bei dem Verkäufer war für das Gebäude in allen Betriebsprüfungen unbeanstandet ein AfA-Satz ...

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