Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

FG Köln Urteil vom 19.01.2005 - 4 K 5620/03

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Ergänzungsbescheid, Vollstreckungsbeschränkung

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Für die Frage der Unentgeltlichkeit bei § 278 Abs. 2 AO bestimmt sich dies bei einer Zuwendung allein danach, ob diese objektiv unentgeltlich ist, ohne dass es auf die subjektiven Motive ankommt.

2. Für den Erlass eines Ergänzungsbescheides ist als zeitliche Obergrenze eine Analogie zu § 3 Abs. 1 AnfG n.F. angemessen, mit der Folge, dass ein Ergänzungsbescheid nicht mehr erlassen werden darf, wenn im Zeitpunkt des Erlasses bereits zehn Jahre seit der unentgeltlichen Zuwendung verstrichen sind.

 

Normenkette

AO 1977 § 278 Abs. 2; AnfG § 3 Abs. 1 a.F.; AO 1977 § 278 Abs. 1

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 09.05.2006; Aktenzeichen VII R 15/05)

 

Tatbestand

Die Klägerin, geboren am 00.00.0000, wurde für die Veranlagungszeiträume 1986 und 1987 mit ihrem Ehemann zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.

Der Ehemann der Klägerin betrieb das T. in B. als Einzelunternehmer und war alleiniger Komplementär der T. KG und alleiniger Gesellschafter der T. GmbH.

Die Klägerin stimmte mit notarieller Urkunde (des Notars … in …) am 00.00.0000 zu, zur Besicherung eines Kredits an das T. und die T. KG zugunsten der C. AG Hypotheken auf in ihrem Allein- und Miteigentum stehenden Immobilien im Komplex „S.” in A. (D.) in Höhe von DM … für die Hauptsumme und DM … für Nebenleistungen eintragen zu lassen. Am 00.00.0000 leistete sie eine Bareinlage in Höhe von DM … an die T. KG als Betriebseinlage.

Im Laufe des Jahres 0000 schied der Ehemann der Klägerin aus der T. Unternehmensgruppe aus. Dies erfolgte aufgrund notarieller Verträge vom 00.00.0000. Hiernach veräußerte und übereignete er zum einen den betrieblichen Grundbesitz …str. … und … nebst Anlagen und Quellrechten an die T. KG, deren alleiniger Komplementä...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Bilanzfragen sicher gelöst: Rechnungslegung - Einzelabschluss
    Handbuch der Rechnungslegung_Einzelabschluss online
    Bild: Haufe Shop

    Alle handelsrechtlichen Vorschriften zur Bilanzierung und Prüfung – fundiert kommentiert, praxisnah aufbereitet. Mit 7.600 Gerichtsentscheidungen und über 2.000 Verwaltungsvorschriften. Inklusive Spezialfragen zu E-Bilanz, Factoring & IFRS. Jetzt kostenlos testen.


    Abgabenordnung / § 278 Beschränkung der Vollstreckung
    Abgabenordnung / § 278 Beschränkung der Vollstreckung

      (1) Nach der Aufteilung darf die Vollstreckung nur nach Maßgabe der auf die einzelnen Schuldner entfallenden Beträge durchgeführt werden.  (2) 1Werden einem Steuerschuldner von einer mit ihm zusammen veranlagten Person in oder nach dem ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren