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FG Köln Urteil vom 13.09.2012 - 10 K 3185/11

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Zeitpunkt, nachträgliche Berücksichtigung des Einlagewerts bei Veräußerung

 

Leitsatz (redaktionell)

Der Einlagewert eines Wirtschaftsguts des Umlaufvermögens, der im Jahr der Einlage bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG nicht gewinnmindernd geltend gemacht wurde und aufgrund Bestandskraft der Veranlagung auch nicht mehr geltend gemacht werden kann, mindert den Gewinn aus der späteren Veräußerung des Wirtschaftsguts nicht (gegen BFH-Urteil v. 30.06.2005 - IV R 20/04, BStBl. II 2005, 758).

 

Normenkette

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 5, § 4 Abs. 3

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 16.05.2013; Aktenzeichen III R 54/12)

BFH (Urteil vom 16.05.2013; Aktenzeichen III R 54/12)

 

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob bei den Einkünften des Klägers aus freiberuflicher Tätigkeit Einlagen gewinnmindernd zu berücksichtigen sind.

Die Kläger sind u.a. in den Streitjahren zusammenveranlagte Ehegatten. Der Kläger erzielt Einkünfte aus selbständiger Arbeit aus Dienstleistungen im Zusammenhang mit Computern. Er ermittelt seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG.

Der Kläger war bis Ende 1997 Angestellter einer Firma, die das Geschäft mit Computern und Software betrieb. Er war dort für Programmierarbeiten zuständig.

Als der Arbeitgeber die Betriebsstätte in L schloss, nahm der Kläger Komponenten für mehrere 10.000 EUR mit Einverständnis des Arbeitgebers mit und lagerte diese im Keller seines privaten Wohnhauses ein.

Der Kläger eröffnete einen eigenen Betrieb, der zunächst ausschließlich Programmierarbeiten im Wesentlichen an den Computern bei den Kunden des früheren Arbeitgebers vorsah. Eine Veräußerung der Komponenten war nach dem Sachvortrag des Klägers zunächst nicht vorgesehen.

Erst Ende des letzten/Anfang diesen Jahrtausends fing der Kläger an, im Zusammenhang mit sein...

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