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FG Köln Urteil vom 07.07.2004 - 7 K 932/03

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Schätzung von beruflich veranlassten Kostenanteilen

 

Leitsatz (redaktionell)

Zur Schätzung von Bewerbungskosten sowie beruflich veranlassten Internet- und Handykosten.

 

Normenkette

AO 1977 § 162; EStG § 9

 

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist noch streitig, ob und inwiefern bei den Einkünften des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit und aus Vermietung und Verpachtung im Streitjahr 2001 verschiedene Werbungskosten (Bewerbungskosten, Aufwendungen für Arbeitszimmer, PC, Handy) zu berücksichtigen sind.

Im Einzelnen handelt es sich um:

Differenz

Arbeitszimmer

Kläger begehrt: 1.845,88 DM

vom Beklagten bereits berücksichtigt: 481 + 19 = 500 DM

1.345,88 DM

Bewerbungen

Kläger begehrt: 3.690 + 670 + 1.560 + 20 = 5.940 DM

vom Beklagten bereits berücksichtigt: 500 DM

5.440,00 DM

Handy

Kläger begehrt: 253,11 DM

vom Beklagten bereits berücksichtigt: 0 DM

253,11 DM

Internet

Kläger begehrt:

447,80 DM Einrichtung

+ 99,62 DM × 5 Mon. = 498,10 DM laufende Kosten

= 945,90, davon 80 %

= 756,72 DM

vom Beklagten bereits berücksichtigt: 120 DM

636,72 DM

Computer

Kläger begehrt:

2.746 DM × 80 % = 2.196,80 DM

vom Beklagten bereits berücksichtigt: 1.373 DM

823,80 DM

___________

Summe der Differenz

8.499,51 DM

Der Kläger ist Personalleiter. Er war bei der … AG beschäftigt. Aufgrund einer Vereinbarung vom … 2001 wurde das Anstellungsverhältnis zum 30. Juni 2002 beendet. Ab der Unterzeichnung der Vereinbarung am … 2001 sollte der Kläger von der Arbeitsleistung freigestellt werden. Neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit erzielt er Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

In seiner Einkommensteuererklärung 2001 begehrte der Kläger die Berücksichtigung u.a. folgender Werbungskosten:

  • bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit:

    Handykosten, Bewerbungskosten

  • bei den E...

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