Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

FG Köln Urteil vom 06.05.2024 - 2 K 219/21

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Anspruch auf Erstattung von Versicherungsteuer auf Grund nicht eingelöster Prämienrückschecks. - Revision eingelegt (Aktenzeichen des BFH: V R 19/24)

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Der Versicherungsteuer unterliegt die Zahlung eines Versicherungsentgelts auf Grund eines durch Vertrag oder auf sonstige Weise entstandenen Versicherungsverhältnisses.

2. Die Versicherungsteuer ist eine Verkehrsteuer, die an den tatsächlichen zivilrechtlichen Zahlungserfolg und somit an den rechtlich erheblichen Vorgang des Geldumsatzes anknüpft.

3. Zahlung des Versicherungsentgelts ist jede Leistung, welche die Schuld des Versicherungsnehmers gegenüber dem Versicherer durch Erfüllung gem. § 362 BGB erlöschen lässt.

4. Für die Entstehung eines Steuererstattungsanspruchs nach § 9 Abs. 1 VersStG a.F. kommt es im Falle der Rückzahlung von Versicherungsentgelt auf den tatsächlichen Rückzahlungserfolg an.

5. Eine lediglich erfüllungshalber gewährte Leistung durch Scheckhingabe reicht hierfür nicht aus. Es bedarf vielmehr der Einlösung des Schecks.

 

Normenkette

VersStG § 9 Abs. 1; BGB §§ 362, 364; ScheckG Art. 39; VersStG § 1 Abs. 1

 

Nachgehend

BFH (Aktenzeichen V R 19/24)

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darum, ob der Klägerin ein Anspruch auf Erstattung von Versicherungsteuer aufgrund nicht eingelöster Prämienrückschecks zusteht. Konkret geht es darum, ob für die Steuererstattung gemäß § 9 Abs. 1 VersStG die Ausgabe bzw. Versendung der Schecks an die Versicherungsnehmer ausreichend oder ob darüber hinaus auch die Einlösung der Schecks erforderlich ist.

Die Klägerin ist ein Versicherungsunternehmen und bietet Schaden- und Unfallversicherungen an. Sie meldet monatlich Versicherung- und Feuerschutzsteuer im Rahmen der Sollversteuerung an. Im Rahmen einer bei der Klägerin zwisc...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Richtig buchen, Fehler vermeiden: Schwierige Geschäftsvorfälle
    Schwierige Geschäftsvorfälle richtig buchen
    Bild: Haufe Shop

    Mit diesem Buch haben Sie bereits unter dem Jahr die Auswirkungen von Buchungen auf den Jahresabschluss im Blick. Schwierige Sachverhalte werden leicht verständlich erklärt. Mit nützlichen kostenlosen digitalen Extras.


    Versicherungsteuergesetz / § 9 Erstattung, Nachentrichtung der Steuer
    Versicherungsteuergesetz / § 9 Erstattung, Nachentrichtung der Steuer

      (1) 1Ist das Versicherungsentgelt ganz oder zum Teil zurückgezahlt worden, weil die Versicherung vorzeitig endete oder weil das Versicherungsentgelt oder die Versicherungssumme herabgesetzt worden ist, so wird die Steuer auf Antrag insoweit erstattet, als ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren