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FG Köln Urteil vom 01.10.2010 - 5 K 2567/06

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Vorsteuerberichtigung; GiG

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Im Rahmen einer Gesamtwürdigung ist es für die Geschäftsveräußerung entscheidend, ob das übertragene Unternehmensvermögen als hinreichendes Ganzes die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit ermöglicht, und ob die vor und nach der Übertragung ausgeübten Tätigkeiten übereinstimmen oder sich hinreichend ähneln.

2. Nicht erforderlich ist die Übertragung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen und die Möglichkeit zur Unternehmensfortführung ohne großen finanziellen Aufwand.

 

Normenkette

UStG § 1 Abs. 1a, § 15a

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 19.12.2012; Aktenzeichen XI R 38/10)

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Beklagte zu Recht eine Vorsteuerkorrektur gemäß § 15 a Umsatzsteuergesetz (UStG) vorgenommen hat.

Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der … AG in … (im Folgenden AG). Gegenstand des Unternehmens waren Planung, Bau, Erwerb, Verpachtung, Vermietung und Vertrieb von Immobilien und Mobilien, die dem Betrieb von Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens dienen, insbesondere Seniorenzentren und Kliniken.

In den Jahren 1993 und 1994 errichtete der W. e.V. auf dem Erbbaugrundstück ..straße in A ein Rehabilitationszentrum unter Inanspruchnahme von Vorsteuern in Höhe von … DM. Nach der Fertigstellung in 1994 optierte der Verein zur Umsatzsteuer (7%) und vermietete das Zentrum steuerpflichtig mit Vertrag vom 08.12.1994 an die Rehazentrum ….GmbH (im Folgenden Rehazentrum GmbH).

Durch notariellen Erbbaurechtsvertrag vom 28.12.1996 erwarb die AG das Erbbaurecht mit aufstehender Reha-Einrichtung mit Wirkung vom 01.01.1997. Vereinbart wurde auch die Verpflichtung, den Mietvertrag mit der Rehazentrum GmbH zu übernehmen. Dieser Vorgang wurde vom zuständigen Finanzamt A. be...

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