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FG Hamburg Urteil vom 29.04.2004 - VI 148/03

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Pflichtteilsanspruch als Teil der Anschaffungskosten

 

Leitsatz (amtlich)

Schließen der Erbe und der Pflichtteilsberechtigte einen Kaufvertrag, bei dem der Kaufpreis teilweise durch Verrechnung mit dem Pflichtteilsanspruch gebildet wird, so mindert sich die AfA-Bemessungsgrundlage dadurch nicht.

 

Normenkette

EStG § 7; HGB § 255

 

Tatbestand

Streitig ist die Höhe von Anschaffungskosten eines Grundstücks im Zusammenhang mit einem Verzicht auf den Pflichtteilsanspruch im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung.

Die Kläger wurden in den vorangegangenen Jahren als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt, im Streitjahr jedoch antragsgemäß getrennt. Neben den hier streitigen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung erzielt der Kläger als EDV-Berater Einkünfte aus selbstständiger Arbeit und die Klägerin als kaufmännische Angestellte Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sowie aus Kapitalvermögen.

Die im Jahr 1993 verstorbene Mutter der Klägerin hatte ihren Ehemann ... (E), den Vater der Klägerin und Schwiegervater des Klägers, zu ihrem Alleinerben eingesetzt. Der Nachlass bestand im Wesentlichen aus dem Grundstück X-Straße in Hamburg, das mit einem vor 1925 errichteten Dreifamilienhaus bebaut ist.

Zur Beilegung von Streitigkeiten hinsichtlich des der Klägerin zustehenden Pflichtteilsanspruches vereinbarte diese mit ihrem Vater durch notariellen Vertrag vom 23. September 1997, dass ihr ein Pflichtteilsanspruch i.H.v. 200.000 DM zustehe. Dieser sollte mit 1,7 Prozent jährlich verzinst und zur Auszahlung fällig werden, wenn das Grundstück auf einen Dritten übertragen bzw. verkauft werde. Zur Sicherung der Klägerin wurde für sie eine Hypothek von 200.000 DM eingetragen.

Durch notariellen Kaufvertrag vom 30. Mai 2001 erwarben die Klägerin und der Kläger...

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